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Dienstag, 16. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Versuche“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 09.04.2019
- 3 RVs 10/19 -

Drohung mit Veröffentlichung von "Nacktbildern" ist Versuch der sexuellen Nötigung

OLG Hamm zum Versuchsbeginn bei einer sexuellen Nötigung

Wird einer Geschädigten damit gedroht, von ihr an den Täter übersandte "Nacktbilder" bei Facebook zu veröffentlichen bzw. diese auszudrucken und in ihrer Schule aufzuhängen, um sie zur Vornahme der von dem Täter gewünschten sexuellen Handlungen zu veranlassen, hat der Täter zur Begehung einer sexuellen Nötigung im Sinne des § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB unmittelbar angesetzt und damit das Versuchsstadium der Tat erreicht. Ausgehend von dieser Rechtslage hat das Oberlandesgericht Hamm ein von der Staatsanwaltschaft mit der Revision angefochtenes Berufungsurteil des Landgerichts Bielefeld aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zurückverwiesen.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach den zuvor getroffenen Feststellungen des Landgerichts hatte der heute 30 Jahre alte Angeklagte aus Bünde einer jetzt 19-jährigen Schülerin gedroht, die von ihr an ihn übersandten "Nacktbilder" bei Facebook zu veröffentlichen bzw. diese auszudrucken und in ihrer Schule aufzuhängen. Hierdurch wollte er sie dazu veranlassen, von ihm gewünschte sexuelle Handlungen vorzunehmen.Bereits zuvor - als die Schülerin circa 16 Jahre alt war - hatte sich zwischen ihnen ein reger Schreibkontakt auf WhatsApp entwickelt. Die Zeugin verliebte sich in den Angeklagten. Etwa Anfang Juni 2017 tauschten... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.10.2012
- 16 A 591/11 -

Klage gegen Versuchsreihen des CERN bleibt ohne Erfolg

Organisation CERN darf aufgrund nicht bestehenden Gefährdungspotentials Versuchsreihen mit Protonbeschleuniger fortsetzen

Aus der grundgesetzlichen Pflicht, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, folgt keine Verpflichtung der beklagten Bundesrepublik Deutschland, auf die Delegierten im Rat des CERN einzuwirken. Es besteht nach wissenschaftlichen Erkenntnissen kein Gefahrenpotential des Protonenbeschleunigers LHC. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervor.

In dem zugrunde liegenden Streitfall wandte sich die Klägerin gegen Versuchsreihen des CERN („Organisation Européenne pour la Recherche Nucléaire“), der in der Schweiz im Kanton Genf seinen Sitz hat. Die Organisation betreibt dort Anlagen und technische Einrichtungen, die der physikalischen Grundlagenforschung dienen. Unter anderem sollen in einem Protonenbeschleuniger Teilchen mit... Lesen Sie mehr




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