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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Versteifung“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 15.11.2016
- 4 U 507/16 -
Orientierungsgespräch sechs Monate vor Operation stellt kein ausreichendes Aufklärungsgespräch dar
Schmerzensgeld von 8.000 Euro aufgrund rechtswidriger und schmerzhafter Sprunggelenksversteifung
Findet sechs Monate vor einer Operation ein Orientierungsgespräch statt, stellt dies kein ausreichendes Aufklärungsgespräch dar, so dass die Operation rechtswidrig ist. Eine rechtswidrige und schmerzhafte Sprunggelenksversteifung kann ein Schmerzensgeld von 8.000 Euro rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2009 wurde bei einer unter einer schweren Arthrose leidenden 39-jährigen Frau eine operative Versteifung des rechten unteren Sprunggelenks vorgenommen. Da die Frau nach der Operation weiterhin unter starken Schmerzen litt und ihren Fuß nur eingeschränkt belasten konnte, klagte sie gegen die Betreiberin des Krankenhauses auf Zahlung von Schmerzensgeld. Sie warf dem behandelnden Arzt unter anderem eine unzureichende Risikoaufklärung vor. Hätte sie gewusst, dass sich nach kurzer Zeit wieder der gleiche schmerzhafte Zustand zeigen würde, hätte sie der Operation niemals zugestimmt. Die Krankenhausbetreiberin... Lesen Sie mehr
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