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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Versorgungsanwartschaft“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.09.2010
- BVerwG 8 C 32.09 und BVerwG 35.09 -
BVerwG: Einmalbeitrag zur Insolvenzsicherung nach dem Betriebsrentengesetz verfassungsgemäß
Heranziehung zum Einmalbeitrag verletzt weder Rückwirkungsverbot noch Gleichheitssatz
Der im Betriebsrentengesetz vorgesehene Einmalbeitrag zur Umstellung der Finanzierung von Versorgungsanwartschaften ist rechtmäßig. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die betriebliche Altersversorgung bei Insolvenz des Arbeitgebers. Für die Finanzierung dieser Sicherung durch Arbeitgeberbeiträge galt bis einschließlich 2005 das Rentenwertumlagesystem. Danach mussten im Insolvenzfall zunächst nur bestehende Versorgungsansprüche finanziert werden. Die Finanzierung der Versorgungsanwartschaften wurde bis zum Eintritt des Versorgungsfalls aufgeschoben. Zum Jahresbeginn 2006 führte der Gesetzgeber ein kapitalgedecktes Finanzierungssystem ein. Seither sind auch die Anwartschaften schon im Jahr der Insolvenz zu finanzieren. Zur Deckung der noch nicht finanzierten Anwartschaften... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.07.2010
- 1 BvL 9/06 -
BVerfG zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR
Kürzung hoher Zusatzrenten für einstige DDR-Minister rechtmäßig
Die Entgeltkürzungen im Rahmen der Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.
Die Alterssicherung in der DDR beruhte neben der allgemeinen Sozialversicherung und der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung auf einer Vielzahl spezieller Sicherungssysteme für verschiedene Personengruppen, darunter dem Zusatzversorgungssystem für hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparates.Im Einigungsvertrag vom 31. August 1990 ist festgelegt, dass auch die Ansprüche... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.01.2009
- 3 AZR 529/07 -
Unverfallbarkeitsfrist bei Versorgungszusagen aus der Zeit vor dem 1. Januar 2001
Versorgungszusagen gelten auch dann, wenn Arbeitsverhältnis vor dem 31. Dezember 2005 gekündigt wurde
Ist die Versorgungszusage vor dem 1. Januar 2001 erteilt worden, so hat der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer nach § 30 f Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BetrAVG in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung mit Ablauf des 31. Dezember 2005 eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft erlangt, falls er bereits das 30. Lebensjahr vollendet hat. Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt beendet worden ist.
In dem vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden Fall hatte der beklagte Arbeitgeber der klagenden Arbeitnehmerin mit Urkunde vom 25. August 1999 eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung zugesagt. Das Arbeitsverhältnis endete durch ordentliche betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers vom 28. Oktober 2005 mit Ablauf des 31. Dezember 2005. Er hatte sich... Lesen Sie mehr