wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Versicherungsvertragsgesetz“ veröffentlicht wurden

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.05.2021
- 2-03 O 347/19 -

Check 24 muss deutlich auf eingeschränkte Marktauswahl hinweisen

LG zu Informations­pflichten eines Vergleichsportals im Internet

Das Vermittlungsportal Check24 muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass sein Vergleich von Privat­haftpflicht­versicherungen auf einer stark eingeschränkten Marktauswahl beruht. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Check24 hatte nicht ausreichend darüber informiert, dass mehr als die Hälfte der Anbieter im Vergleich fehlten.

Check24 hatte im Internet den Vergleich und die Vermittlung von Privathaftpflichtversicherungen angeboten. Einbezogen waren allerdings nur Versicherer, die mit Check24 eine Provisionsvereinbarung abgeschlossen hatten. Das waren nicht einmal die Hälfte der Anbieter. Auch viele große Versicherer wie Allianz, HUK-Coburg, CosmosDirekt, Continentale, ERGO Direkt und Nürnberger fehlten. Die geringe Marktabdeckung konnten Nutzer:innen allerdings kaum erkennen. Eine Liste der nicht teilnehmenden Versicherer befand sich erst am Ende einer gesonderten Internetseite, zu der lediglich ein unscheinbarer Link führte.Das vermeintliche Topangebot... Lesen Sie mehr