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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verplombung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 06.10.2022
- 2 Ws 260/22 -

Kostenbeteiligung des Sicherungs­verwahrten für Sicherheits­über­prüfung elektronischer Geräte setzt gesetzliche Grundlage voraus

Ohne Rechtsgrundlage keine Pflicht zur Kostentragung für Deaktivierung des WLAN und anschließender Verplombung

Ein Sicherungs­verwahrter muss sich nur dann an den Kosten für die Sicherheits­über­prüfung elektronischer Geräte, die Deaktivierung der WLAN-Funktion sowie der anschließenden Verplombung der Geräte beteiligen, wenn es dazu eine gesetzliche Grundlage gibt. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2022 hatte sich ein in einer Justizvollzugsanstalt in Baden-Württemberg befindlicher Sicherungsverwahrter ein Fernseher gekauft. Da der Fernseher über eine WLAN-Funktion verfügte, ließ die Anstaltsleitung das Gerät von einer externen Firma überprüfen. Die Firma stellte für die Deaktivierung der WLAN-Funktion sowie die anschließende Verplombung des Fernsehers eine Rechnung in Höhe von 23,20 €. Diesen Betrag sollte der Sicherungsverwahrte zahlen. Da er damit nicht einverstanden war, beanspruchte er gerichtlichen Rechtsschutz. Das Landgericht Freiburg hielt den Sicherungsverwahrten für zahlungspflichtig.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 21.10.2020
- 416 C 10714/20 -

Keine Verpflichtung des Vermieters zur Verplombung ungenutzter Heizkörper

Individuelle Verplombung ungenutzter Heizkörper stellt unzumutbaren Verwaltungsaufwand dar

Das Amtsgericht München wies die Klage der Mieter aus München-Neuperlach gegen ihre Vermieter auf Verplombung der in den beiden Kinderzimmern sowie in Bad und Toilette angebrachten Heizkörper ab.

Die klägerischen Eheleute sind seit 1969 Mieter, die Beklagen Vermieter der streitgegenständlichen Wohnung. Die Kläger monierten im Juli 2019, dass in der Abrechnung für das Jahr 2018 3,58 Verbrauchseinheiten für die Heizung in den beiden Kinderzimmern, dem Bad und dem WC enthalten sind, obwohl die benannten Räume nicht beheizt werden. Dies hat zu Mehrkosten von 62,58 Euro geführt.... Lesen Sie mehr




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