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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verpflegungsmehraufwand“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.07.2021
- VI R 27/19 -

Kürzung der Verpflegungs­pauschalen bei Mahlzeiten­gestellung gilt auch für Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte

Verpflegungs­pauschalen sind im Fall einer Mahlzeiten­gestellung auch dann zu kürzen, wenn der Steuerpflichtige nicht über eine erste Tätigkeitsstätte verfügt. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Der Kläger war als Offizier auf See an Bord von Schiffen tätig. Dort erhielt er seine Mahlzeiten unentgeltlich. In den Heuerabrechnungen wurden sie als steuerfreier Sachbezug behandelt. An einzelnen "Hafentagen" blieb die Bordküche jedoch kalt, so dass sich der Kläger selbst versorgen musste. Den trotz der unentgeltlichen Gestellung der Mahlzeiten geltend gemachten Abzug der Verpflegungspauschale für alle Tage an Bord des Schiffes lehnte das Finanzamt ab. Das Finanzgericht ließ den Abzug der Verpflegungspauschale für die Tage der Selbstversorgung zu, für die übrigen Tage lehnte es den Werbungskostenabzug ab. Der BFH bestätigte die Vorentscheidung.... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.04.2019
- VI R 36/16, VI R 40/16, VI R 12/17, VI R 12/17 (Urteil v. 04.04.2019), VI R 6/17 (Urteil v. 10.04.2019) -

Bundesfinanzhof bestätigt neues Reisekostenrecht

BFH erklärt Neuregelung für verfassungsgemäß

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das steuerliche Reisekostenrecht, das seit dem Jahr 2014 den Werbungskostenabzug für nicht ortsfest eingesetzte Arbeitnehmer und Beamte - wie z.B. Streifenpolizisten - einschränkt, verfassungsgemäß ist. Zeitgleich hat der Bundesfinanzhof vier weitere Urteile veröffentlicht, die die Folgen der geänderten Rechtslage für andere Berufsgruppen - wie etwa Piloten, Luft­sicherheits­kontroll­kräfte oder befristet Beschäftigte - verdeutlichen.

Steuerrechtlich sind beruflich veranlasste Fahrtkosten von nichtselbständig Beschäftigten grundsätzlich in Höhe des tatsächlichen Aufwands als Werbungskosten abziehbar. Abzugsbeschränkungen bestehen allerdings für den Weg zwischen der Wohnung und dem Arbeits- oder Dienstort. Werbungskosten liegen hier nur im Rahmen der sogenannten Pkw-Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 Euro je Entfernungskilometer... Lesen Sie mehr

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24.04.2017
- 2 K 168/16 -

Dienststelle ist erste Tätigkeitsstätte eines Polizeibeamten im Streifendienst

Polizeibeamten steht für Fahrten zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte nur Entfernungs­pauschale zu

Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass Streifenpolizisten an ihrer Dienststelle (Polizeirevier) eine erste Tätigkeitsstätte im Sinne des neuen ab 2014 geltenden steuerlichen Reisekostenrechts begründen. Dies hat zur Folge, dass Fahrtkosten vom Wohnort zur Dienststelle nur in Höhe der Entfernungs­pauschale abziehbar sind und Mehraufwendungen für Verpflegung bei dienstbedingter Auswärtstätigkeit eine ununterbrochene Abwesenheit von mindestens 8 Stunden von der Dienststelle erfordern.

Zu der bis 2013 geltenden Rechtslage war der Bundesfinanzhof der Auffassung, dass Polizeibeamte, die im Streifendienst tätig sind, typischerweise nicht über eine "regelmäßige Arbeitsstätte" (so der bisherige Begriff) verfügen. Sie konnten daher die Fahrtkosten zum Polizeirevier nach Dienstreisekostengrundsätzen (0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer) berechnen und - bei dienstbedingter... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.02.2013
- III R 94/10 -

Kein erneuter Verpflegungsmehraufwand bei Unterbrechung der Auswärtstätigkeit von weniger als vier Wochen

Heimarbeitstage und kurzfristige Dienstreisen für erneuten Abzug von Verpflegungsmehraufwand nicht ausreichend

Ein selbständiger Unternehmensberater, der über Monate hinweg wöchentlich zwei bis vier Arbeitstage in dem Betrieb eines Kunden auswärts tätig ist, kann Mehraufwendungen für seine Verpflegung nur in den ersten drei Monaten dieser Auswärtstätigkeit geltend machen. Eine Unterbrechung der Tätigkeit, die zum Neubeginn der Dreimonatsfrist führt, liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn sie mindestens vier Wochen dauert. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im Streitjahr 1999 konnten Mehraufwendungen für die Verpflegung gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bei einer längerfristigen vorübergehenden Tätigkeit an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte nur für die ersten drei Monate als Betriebsausgaben abgezogen werden.Der Kläger meinte, die Vorschrift... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.01.2013
- 15 K 318/12 E -

FG Düsseldorf zum Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

Auch bei Begründung einer doppelten Haushaltsführung durch Wegverlegung sind Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen zu gewähren

Bei Begründung einer Auswärtstätigkeit – auch bei Begründung einer doppelten Haushaltsführung durch Wegverlegung des Hauptwohnsitzes vom Beschäftigungsort und Umwidmung der bisherigen Erstwohnung in einen Zweithaushalt – sind die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen generell zu gewähren. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf und widerspricht damit bei der Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen nach Begründung einer doppelten Haushaltsführung in den so genannten "Wegverlegungsfällen" der Auffassung der Finanzverwaltung.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens wohnte und arbeitete zunächst mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf. Nachdem er seine jetzige Frau kennenlernte, zog er in eine Kleinstadt am Niederrhein und verlegte dorthin seinen Hauptwohnsitz. Die Wohnung am Beschäftigungsort behielt er als Zweitwohnung bei. In seiner Einkommensteuererklärung machte der Kläger u.a. für die ersten drei Monate... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2012
- 7 K 982/12 E,G -

Kehrbezirk eines Schornsteinfegers stellt keine regelmäßige Arbeitsstätte dar

Kehrbezirk ist keine großräumige Arbeits- bzw. Betriebsstätte

Der Kehrbezirk eines Schornsteinfegers als weiträumiges Arbeitsgebiet ohne jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung stelle keine regelmäßige Arbeitsstätte dar. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf.

Im zugrunde liegenden Streitfall war der Kläger als Bezirksschornsteinfeger in einem Kehrbezirk von ca. 12 qkm tätig. Im Rahmen seiner Gewinnermittlung machte er sowohl Verpflegungsmehraufwendungen als auch Fahrtkosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte geltend.Der Kläger war der Auffassung, sein Kehrbezirk als weiträumiges Arbeitsgebiet ohne jede... Lesen Sie mehr

Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.01.2012
- L 3 AS 820/10 -

Verpflegungsmehraufwendungen können anrechnungsfrei bleiben

Leistungsantrag für Verpflegungsmehraufwendungen wegen fehlender Hilfebedürftigkeit abgelehnt

Vom Arbeitgeber gezahlte Vergütungen zu Verpflegungsmehraufwendungen, Verpflegungszuschüsse oder Spesen können in Höhe des steuerlich privilegierten Rahmens gemäß § 11 Abs. 3 SGB II a.F. anrechnungsfrei bleiben. Dies entschied das Sächsische Landessozialgericht.

In dem vorzuliegenden Streitfall beantragten die Antragsteller (Vater, Mutter, Kind) Leistungen als so genannte Aufstocker. Der Vater war als Fernfahrer berufstätig und zwar regelmäßig von Sonntagabend bis Samstagmittag, teilweise auch übers Wochenende. Er erhielt ein Bruttoentgelt in Höhe von 1.390 Euro und zusätzlich Vergütungen für Sonn-, Feiertags-, Nacht- und Samstagsarbeit nach... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 09.06.2011
- III R 28/09 -

BFH: Vergütung für Praktikum eines Studenten kann für Kindergeld nachteilig sein

Bei gleichzeitiger Wohnsitzaufgabe am Studienplatz sind Miet- und Verpflegungsmehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung bei der Ermittlung der Auslandseinkünfte nicht abziehbar

Die Vergütung für ein Praktikum während des Studiums zählt zu den für den Bezug des Kindergelds schädlichen Einnahmen und kann nicht um die Kosten für Miete und Verpflegungsmehraufwand gekürzt werden, wenn gleichzeitig der Wohnsitz am Studienort aufgegeben wird. Derartige Aufwendungen für die auswärtige Unterbringung des Kindes in Ausbildung sind durch den Jahresgrenzbetrag für eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes von 7.680 Euro im Streitjahr 2005 (heute 8.004 Euro) abgegolten. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Im Streitfall unterbrach das Kind, das seinen Lebensmittelpunkt unverändert im Haus der Eltern beibehalten hatte, sein Studium im Inland und gab seine Wohnung am Studienort auf, um in den USA ein berufsbezogenes Praktikum zu absolvieren. Die Praktikantenvergütung und seine außerhalb des Inlandsstudiums erzielten übrigen Einkünfte und Bezüge überstiegen den Jahresgrenzbetrag. Danach... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.09.2010
- 2 C 54.09 -

Beamter hat bei Dienstreise Anspruch auf Erstattung von Verpflegung inklusive Getränke

Ausreichende Getränke sorgen für Gesundheit und Arbeitsfähigkeit von Angestellten

Das Bundesverwaltungsgericht hat entscheiden, dass ein vollständiges und vollwertiges Mittagessen auch ein Getränk beinhaltet. Daher hat ein Bundesbeamter auf einer Fortbildungsreise nicht nur Anspruch auf ein unentgeltliches Mittagessen sondern auch auf ein Getränk und muss dieses nicht auf eigene Kosten erwerben.

Im zugrunde liegenden Fall war ein Bundesbeamter auf einer vier Tage dauernden Fortbildungsreise. Bei Reisen zum Zwecke der Aus- und Fortbildung erhalten Beamte Tagegeld, das als pauschaler Ausgleich der Mehraufwendungen für die Verpflegung dienen soll. Dieses Tagegeld wird jedoch gekürzt, wenn der Beamte eine kostenlose Verpflegung erhält. Der Beamte war der Auffassung, dass eine... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 08.07.2010
- VI R 10/08 -

BFH: Zeitliche Begrenzung des Abzugs von Verpflegungs­mehr­aufwendungen bei doppelter Haushalts­führung ist verfassungsgemäß

Verstoß gegen allgemeinen Gleichheitssatz und besonderen Schutz von Ehe und Familie liegt nicht vor

Die zeitliche Begrenzung des Abzugs von Mehraufwendungen für Verpflegung ist bei Begründung einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung auf drei Monate verfassungsgemäß. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Im Rahmen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen Arbeitnehmern Verpflegungsmehraufwendungen, die bei einer Beköstigung nur in einem Haushalt nicht angefallen wären. Das Gesetz lässt daher den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen für jeden Kalendertag der Abwesenheit vom eigenen Hausstand als Werbungskosten zu. Die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand... Lesen Sie mehr




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