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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vermögensauskunft“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.01.2021
- 15 A 3047/19 -

Journalistin hat keinen Auskunftsanspruch zur Vermögensanlage des Erzbistums Köln

Erzbistum stellt keine Behörde im Sinne des Presserechts dar

Das Erzbistum Köln ist presserechtlich nicht verpflichtet, Auskunft darüber zu erteilen, wie es sein Vermögen anlegt, auch soweit es um Einnahmen aus Kirchensteuern geht. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht durch Urteil entschieden.

Die klagende Journalistin will von dem Erzbistum Informationen darüber erhalten, in welche Anlageformen (Aktien/Anleihen/entsprechende Investmentfonds) welcher Unternehmen es Einnahmen aus Kirchensteuern investiert hat und wie hoch die jeweiligen Geldbeträge sind. Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage ab. Auch die Berufung der Klägerin blieb erfolglos.Nach Auffassung des OVG seien nach dem Landespressegesetz Behörden verpflichtet, der Presse die zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Das Erzbistum handele bei der Verwaltung seines Vermögens jedoch nicht als Behörde im Sinne des Presserechts.... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 03.11.2017
- 2 BvR 2135/09 -

BVerfG: Dauer der Erzwingungshaft zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung muss sich nicht an Dauer der Ordnungshaft richten

Erzwingungshaft von bis zu 6 Monaten verhältnismäßig

Die Dauer einer Haft zwecks Erzwingung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zur Vermögensauskunft muss sich nicht an die Dauer der ersatzweise zum Ordnungsgeld angeordneten Ordnungshaft richten. Demnach ist eine Erzwingungshaft von bis zu 6 Monaten auch dann verhältnismäßig, wenn die Ordnungshaft nur zwei Tage beträgt. Dies hat das Bundes­verfassungs­gericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall musste ein Mann wegen eines Verstoßes gegen eine Unterlassungsverfügung des Amtsgerichts Weimar ein Ordnungsgeld von 1.000 EUR zahlen. Ersatzweise war eine Ordnungshaft von zwei Tagen angeordnet. Da der Mann jegliche Mithilfe bei der anschließenden Zwangsvollstreckung unterließ, war eine Pfändung des Ordnungsgeldes nicht möglich. Zudem weigerte sich der... Lesen Sie mehr




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