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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „vermisst“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 11.05.2017
- 12 W 53/17 -

Seit über 65 Jahren vermisste und inzwischen über 100 Jahre alte Person kann bei Ausbleiben von Nachrichten für tot erklärt werden

Wahrscheinlicher Todeszeitpunkt bestimmt sich nach durchschnittlicher Lebenserwartung der seit langer Zeit verschollenen Person

Ist eine Person seit über 65 Jahren vermisst, ohne dass Nachrichten über ihren Verbleib vorliegen, und müsste die Person inzwischen über 100 Jahre alt sein, kann sie gemäß § 3 des Ver­schollen­heits­gesetzes (VerschG) für tot erklärt werden. Der wahrscheinliche Todeszeitpunkt bestimmt sich in diesem Fall nach der durchschnittlichen Lebenserwartung, die die vermisste Person zum Zeitpunkt der letzten Nachricht über ihren Verbleib gehabt hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Kurz nach der Zeugung seines Sohnes im Jahr 1949 verließ der zu diesem Zeitpunkt 37-jährige Vater seine Familie aus unbekannten Gründen. Im Jahr 2015 beantragte der Sohn, seinen Vater für tot zu erklären. Er gab an, dass Nachrichten über den Verbleib seines Vaters seit seiner Geburt nicht vorliegen.Das Amtsgericht Oldenburg wies den Antrag zurück. Seiner Ansicht nach könne es durchaus sein, dass der Vater trotz seines inzwischen hohen Lebensalters noch lebe. So leben in Deutschland bereits 17.000 Menschen, die älter als 100 Jahre sind. Gegen diese Entscheidung legte der Sohn sofortige Beschwerde ein.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 07.02.2014
- 15 W 280/13 -

Seit mehr als fünf Jahren verschollener und an Demenz erkrankter Heimbewohner darf für tot erklärt werden

Voraussetzungen für Todeserklärung nach dem Ver­schollen­heits­gesetz erfüllt

Ein Verschollener, der das 80. Lebensjahr erreicht haben würde und seit fünf Jahren verschollen ist, kann für tot erklärt werden. Dies entschied das Oberlandesgerichts Hamm und bestätigte damit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Castrop-Rauxel.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der im Jahre 1932 geborene Betroffene lebte bis Juli 2004 in einer Wohngruppe für Demenzkranke in Castrop-Rauxel, weil er altersverwirrt und desorientiert war. In diesem Monat kehrte er nicht in die Wohngruppe zurück. Eingeleitete Fahndungsmaßnahmen und Presseveröffentlichungen führten nicht zu seinem Wiederauffinden. Er ist seitdem verschollen.... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 24.05.2007
- S 26 R 278/06 -

Altersrente auch für verschollenen Rentner - Rentenversicherung darf Verschollenen nicht einfach für Tod erklären

Nur Amtsgericht kann aufgrund des Verschollenheitsgesetzes Tod eines Versicherten feststellen

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) muss Altersrente auch dann weiterzahlen, wenn der Empfänger bereits seit acht Jahren verschollen ist. Sie darf nicht einfach selbst den Tod eines seit Jahren verschollenen Versicherten feststellen und die Zahlung der Altersrente beenden. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund hervor.

Das Gericht hatte den Fall eines 1923 geborenen Rentners, der letztmalig im März 1999 bei einer Bergwanderung im Wallis/Schweiz gesehen worden ist, zu entscheiden. Das Amtsgericht Dortmund bestellte im November 1999 einen Abwesenheitspfleger, der fortan die Altersrente des Verschollenen erhielt. Im Januar 2006 stellte die DRV die Rentenzahlung ein. Zur Begründung führte die Behörde... Lesen Sie mehr




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