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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verlustrisiko“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 06.06.2014
- 20 U 48/13 -

Begriff "worst-case"-Szenario ist nicht gleichbedeutend mit einer Mindestrendite

Verwendung des Begriffs "worst-case"-Szenario ist nicht als garantieartige Zusage für nicht eintreten eines Verlusts zu verstehen

Der Begriff "worst-case"-Szenario ist nicht dahingehend zu verstehen, dass er eine garantieartige Zusage darstellt, nach der eine noch schlechtere Entwicklung ausgeschlossen bzw. abgesichert werde. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Anleger aufgrund einer Beratung eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen, bei der ein Fonds in britische Kapitallebensversicherungen und der andere Fonds in US-Risikolebensversicherungen investierte. Er hatte Schadensersatzklage eingereicht und behauptet, die seinerzeitige Beratung sei fehlerhaft gewesen und die ihm übergebenen Unterlagen hätten eine Vielzahl an Fehlern enthalten, die auch nicht in dem Beratungsgespräch richtig gestellt worden seien.Das Oberlandesgericht Köln entschied in zweiter Instanz gegen den Anleger. Eine fehlerhafte Beratung habe nicht vorgelegen. Nach... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.10.2013
- I-9 U 101/12 -

Bank ist auch gegenüber einer Kommune zu objektgerechter Beratung verpflichtet

Stadt Ennepetal obsiegt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf im Streit um Swap-Geschäfte

Banken sind auch einer Kommune gegenüber zu objektgerechter Beratung verpflichtet. Im Falle sogenannter Swap-Geschäfte (Zinswetten) muss die Bank insbesondere darüber aufklären, dass das Verlustrisiko der Kommune höher als das der Bank eingeschätzt wird. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf aus dem vergangenen Jahr bestätigt. Dieses hatte festgestellt, dass die Stadt Ennepetal keine weiteren Zahlungen auf Swap-Geschäfte erbringen muss, welche sie 2007 und 2008 mit der WestLB abgeschlossen hatte.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bemängelte, die Bank habe nicht offengelegt, dass nach den finanzmathematischen Simulationsmodellen zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses ein Verlust zu Lasten der Stadt als wahrscheinlicher galt. Nur dieser Umstand habe das Geschäft für die Bank überhaupt wirtschaftlich attraktiv gemacht und es ihr ermöglicht, die eigenen, somit besser eingeschätzten... Lesen Sie mehr




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