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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verlängerung der Lebensarbeitszeit“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.01.2007
- 2 C 28.05 -

Längere Lebensarbeitszeit für Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz

Schichtdienst rechtfertigt keine frühere Pensionierung

Ein Kriminalhauptkommissar, der 29 Jahre lang Bereitschaftsdienst geleistet hat, kann nicht bereits mit 60 in den Genuss des Ruhestandes kommen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und damit das Urteil der Vorinstanz bestätigt.

Seit dem Jahre 2004 müssen Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz länger arbeiten. Das 60. Lebensjahr bildet nur dann noch die gesetzliche Altersgrenze, wenn der Polizeibeamte mindestens 25 Jahre in Funktionen des Wechselschichtdienstes, im Mobilen Einsatzkommando, im Spezialeinsatzkommando oder in der Polizeihubschrauberstaffel eingesetzt war.Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Kriminalhauptkommissar, der 29 Jahre lang Bereitschaftsdienst geleistet hat, nicht in den Genuss des Ruhestandes mit 60 kommen kann. Denn auch ein langjähriger Bereitschaftsdienst beanspruche den Beamten physisch und psychisch nicht in dem Maße wie der... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.06.2005
- 2 A 10187/05.OVG -

Polizist darf nicht früher in Pension - OVG: Grundsätzliche Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Polizeibeamte ist verfassungsgemäß

Es ist mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und dem Gleichheitssatz vereinbar, dass einige Polizeibeamte bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres in Ruhestand treten, während andere erst mit 61 bis 65 Jahren pensioniert werden. So entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger, ein 60-jähriger Kriminalhauptkommissar aus Koblenz, wandte sich dagegen, dass der Dienstherr auf der Grundlage der neu gefassten beamtenrechtlichen Regelung über die besondere Altersgrenze für Polizeibeamte diese in seinem Fall auf das vollendete 62. Lebensjahr festsetzte. Er hatte 29 Jahre Bereitschaftsdienst geleistet und wollte, wie seine Kollegen nach langjährigem Wechselschichtdienst,... Lesen Sie mehr




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