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Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 08.02.2022
- 17 C 96/21 -
Dachgeschossausbau, Gerüst, verklebte Fenster und große Putzschäden rechtfertigen Mietminderung von 30 %
Mietvertraglicher Ausschluss des Minderungsrechts unwirksam
Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit einem Dachgeschossausbau, Baugerüst, verklebte Fenster und erhebliche Putzschäden können eine Mietminderung in Höhe von 30 % der Bruttomiete rechtfertigen. Ein mietvertraglicher Ausschluss des Minderungsrechts während der Instandsetzungsarbeiten ist unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ab Januar 2021 kam es an einem Wohnhaus in Berlin zu umfangreichen Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten. So wurde das Wohnhaus eingerüstet und sämtliche Fenster mit Folien verklebt. Zudem wurde das Dachgeschoss ausgebaut, wodurch es zu lauten Klopf- und Schlaggeräuschen kam. Zudem entstanden in der darunter liegenden Wohnung erhebliche Putzschäden an der Decke. Die Mieter der Wohnung beanspruchten aufgrund der Beeinträchtigungen eine Mietminderung. Die Vermieterin lehnte dies ab und verwies auf einen mietvertragliche Regelung, wonach bei Instandsetzungsarbeiten kein Recht zur Mietminderung besteht. Die Mieter erhoben schließlich Klage.... Lesen Sie mehr
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