wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verkehrsunterricht“ veröffentlicht wurden

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29.10.2014
- 11 ZB 14.1026 -

Parkverstoß eines Autofahrers rechtfertigt dessen Vorladung zum Verkehrsunterricht

Uneinsichtigkeit des Autofahrers trotz polizeilicher Belehrung

Begeht ein Autofahrer ein Parkverstoß und zeigt er sich trotz polizeilicher Belehrung uneinsichtig, so kann er zum Verkehrsunterricht vorgeladen werden. In diesem Zusammenhang spielt es keine Rolle, ob sich der Autofahrer als unbelehrbar einstuft. Dies macht die Vorladung nicht rechtswidrig. Dies hat der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2010 parkte ein Taxifahrer vor einer Ausfahrt, damit seine Fahrgäste aussteigen konnten. Zudem half der Taxifahrer dabei, das Gepäck in das nahegelegene Hotel zu transportieren. In der Zwischenzeit hatten sich zwei Polizisten genähert. Diese warfen dem Taxifahrer nach seiner Rückkehr ein Parkverstoß vor, beließen es jedoch bei einer Verwarnung. Der Taxifahrer zeigte sich hingegen uneinsichtig. Er vertrat lautstark die Meinung, er habe dort parken dürfen, da es sich nicht um eine amtlich gekennzeichnete Ausfahrt gehandelt habe. Die Polizeibeamten, überrascht über die mangelnde Kenntnis des Taxifahrers... Lesen Sie mehr




Werbung