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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verkehrsüberwachung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 03.01.2020
- 2 Ss-Owi 963/18 -

Überwachung des ruhenden Verkehrs durch "private Dienstleister" gesetzeswidrig

Ermittelte Beweise unterliegen absolutem Verwertungsverbot

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einer Grund­satz­entscheidung die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch "private Dienstleister" für gesetzeswidrig erklärt. Die so ermittelten Beweise unterliegen einem absoluten Verwertungsverbot.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main (Stadt Frankfurt) hatte als Ortspolizeibehörde wegen unerlaubten Parkens im eingeschränkten Halteverbot gegen den Betroffenen ein Verwarngeld von 15 Euro verhängt. Auf den Einspruch des Betroffenen hat das Amtsgericht Frankfurt am Main das Verwarngeld durch Urteil vom 19. Juli 2018 bestätigt. Die Feststellungen zu dem Parkverstoß beruhen auf der Angabe des in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen H.. Dieser war der Stadt Frankfurt durch die Firma W. überlassen und von der Stadt als "Stadtpolizist" bestellt worden. Die Tätigkeit übte der Zeuge in... Lesen Sie mehr

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 13.11.2019
- 12 LC 79/19 -

Verkehrsüberwachung mittels "Section Control" auf der B 6 rechtmäßig

OVG hat keine durchgreifenden Bedenken gegen Verfassungs­mäßig­keit des niedersächsischen Polizeigesetzes

Das Niedersächsische Ober­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass das Land Niedersachsen Fahrzeuge mittels der sogenannten "Abschnittskontrolle" (=Section Control) auf der B 6 zwischen Gleidingen und Laatzen überwachen darf. Diese von Niedersachsen als erstem Bundesland erprobte Geschwindigkeits­über­wachungs­anlage kann daher wieder in Betrieb genommen werden. Die Berufung der Polizeidirektion Hannover für das Land Niedersachsen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover war damit erfolgreich.

Die Besonderheit dieser, in anderen europäischen Ländern schon länger eingesetzten Art der Geschwindigkeitsüberwachung besteht darin, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere, hier rund zwei Kilometer umfassende Strecke ermittelt wird. Deshalb werden bei Ein- und Ausfahrt in die bzw. aus der überwachte(n) Strecke vorsorglich die Kennzeichen aller Fahrzeuge erfasst, und... Lesen Sie mehr