die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vergnügungssteuer“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.01.2019
- BVerwG 9 C 1.18 -
Eigentümer von Geldspielgeräten haftet für Vergnügungssteuer
Neben dem Aufsteller von Geldspielautomaten kann auch der Eigentümer der Geldspielgeräte für die Spielautomatensteuer haften
Eine Gemeinde kann den Eigentümer von Geldspielgeräten, falls er nicht zugleich der Aufsteller ist, unter bestimmten Umständen für Vergnügungssteuer-Rückstände des Aufstellers haftbar machen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Klägerin ist ein Unternehmen, das Geldspielgeräte entwickelt, herstellt und vertreibt. Die beklagte Stadt Karlsruhe erhebt Vergnügungssteuern u.a. für das Bereitstellen von Geldspielgeräten zur Benutzung durch die Öffentlichkeit. Steuerschuldner ist nach der Steuersatzung der Aufsteller der Geräte. Neben dem Aufsteller haftet der Inhaber der Räume, in denen steuerpflichtige Geräte aufgestellt sind. Ist der Aufsteller nicht Eigentümer der Geräte, haftet auch der Eigentümer.Ein Automatenaufsteller hatte von der Klägerin mehrere Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit angemietet. Gemäß den vertraglichen Bestimmungen wurden die... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 20.03.2018
- 2 L 111/18.KO -
Keine Vergnügungssteuerpflicht für Festival für elektronische Musik
Festival "World of Elements" ist als Musik- und nicht als steuerpflichtige Tanzveranstaltungen anzusehen
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat dem Eilantrag einer Veranstaltungsagentur stattgegeben und entschieden, dass für ein Festival für elektronische Musik keine Vergnügungssteuer besteht.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Verfahrens - eine Veranstaltungsagentur - veranstaltete in den Jahren 2015, 2016 und 2017 das Festival "World of Elements" im Fort Asterstein in Koblenz. Mit zwei Bescheiden zog die Stadt Koblenz die Antragstellerin zur Vergnügungssteuer für die drei Veranstaltungen in fünfstelliger Höhe heran. Der Steuerbemessung wurden die erzielten Eintrittsentgelte... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.04.2016
- 14 A 1599/15, 14 A 1648/15 und 14 A 1728/15 -
Wettbürosteuer in NWR zulässig
Erhebung der Vergnügungssteuer in Form der Wettbürosteuer verfassungsgemäß
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in drei Musterverfahren entschieden, dass die Stadt Dortmund Wettbürobetreiber zu einer Wettbürosteuer heranziehen darf. Diese neue kommunale Steuer, die auch andere Städte erheben, besteuert das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Wettbüros, die neben der Annahme von Wettscheinen das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichen.
In Wettbüros werden auf Bildschirmen bewettbare Sportereignisse - zum Teil live - übertragen. Gewöhnlich gibt es Sitzgelegenheiten und Erfrischungsgetränke. Ein Eintritt wird nicht verlangt. Die Kunden können zu den gleichen Konditionen wetten wie im Internet oder in reinen Annahmestellen. Die Wettbürobetreiber erhalten von dem - zumeist im Ausland ansässigen - Wettveranstalter für... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.07.2015
- 6 K 6070/12 und 6 K 6071/12 -
Anhebung des Vergnügungssteuersatzes in Berlin rechtmäßig
Eingriff in Berufsausübungsfreiheit im Hinblick auf das Ziel der Bekämpfung von Spielsucht gerechtfertigt
Die Anhebung des Vergnügungssteuersatzes von 11 % auf 20 %, die das Land Berlin mit Wirkung zum 1. Januar 2011 vorgenommen hat, ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden und die Klagen zweier Spielhallenbetreiber abgewiesen.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatten die in Berlin tätigen Unternehmen übereinstimmend geltend gemacht, dass die Erhöhung des Steuersatzes von 11 % auf 20 % zum 1. Januar 2011 verfassungswidrig sei. Sie bezweifelten die Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin, da die Voraussetzungen des Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz für die Erhebung so genannter örtlicher Aufwandsteuern nicht erfüllt... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 09.02.2015
- 4 L 3526/14.GI -
Spielapparatesteuer nicht zu beanstanden
Erhebung einer Vergnügungssteuer verletzt nicht in Grundrechten und hat keine erdrosselnde Wirkung
Das Verwaltungsgericht Gießen hat einen einstweiligen Rechtsschutzantrag eines Automatenbetreibers aus Nordrhein-Westfalen abgelehnt, der sich gegen die Erhebung der Spielapparatesteuer für von ihm in Spielhallen im Stadtgebiet Marburg betriebene Spielapparate wandte. Nach Auffassung des Gerichts verletzt die Erhebung einer Vergnügungssteuer den Automatenbetreiber weder in seinen Grundrecht noch hat die Steuer eine erdrosselnde Wirkung.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Automatenbetreiber war für ein Quartal zu einer Spielapparatesteuer in Höhe von 4.290 Euro herangezogen worden und wollte vor Gericht die Aussetzung der Vollziehung erreichen.Das Verwaltungsgericht Gießen hat dies abgelehnt. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 27.08.2014
- 2 K 257/13 -
Spielvergnügungssteuer für Geldspielgeräte ist rechtmäßig
Spielvergnügungssteuer darf parallel zur Umsatzsteuer erhoben werden
Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass für Geldspielgeräte parallel zur Umsatzsteuer auch eine Spielvergnügungssteuer erhoben werden darf.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens hatte im streitgegenständlichen Zeitraum von Oktober 2007 bis Juli 2012 in den von ihr in Hamburg betriebenen Spielhallen überwiegend "Spielgeräte mit Geldgewinnmöglichkeiten" aufgestellt. Mit ihrer Klage machte sie geltend, die Hamburgische Spielvergnügungsteuer dürfe aus unionsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Gründen nicht zusätzlich... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.07.2014
- 2 S 3/14 -
Vergnügungssteuer für Tantra-Ganzkörpermassage ist rechtmäßig
"Gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen" unterliegt der Vergnügungssteuer
Das Angebot von Tantra-Massagen als Ganzkörpermassagen unter Einbeziehung des Intimbereichs in einem Massage-Studio ist eine "gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen" im Sinne der Vergnügungssteuersatzung der Landeshauptstadt Stuttgart. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Damit blieb die Berufung der Inhaberin eines Stuttgarter Massage-Studios gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ohne Erfolg.
Nach § 1 Absatz 2 Nr. 10 der am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Vergnügungssteuersatzung der Beklagten unterliegt "das gezielte Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bordellen, Laufhäusern, Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen" der Vergnügungssteuer. Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt in Stuttgart ein Massage-Studio... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 11.04.2014
- 1 L 215/14.NW -
Musikwiedergabegerät in einer Spielhalle ist nicht vergnügungssteuerpflichtig
Wiedergabe von Musikdarbietungen erfolgt nicht zum Zweck einer musikalischen Vergnügung gewerblicher Art
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Stadt Germersheim keine Vergnügungssteuer für ein in einer Spielhalle betriebenes Musikwiedergabegerät erheben darf.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Falls betreibt in Germersheim eine Spielhalle, in der mehrere Spielgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit aufgestellt sind. An den Öffnungstagen nimmt sie morgens ein Musikwiedergabegerät in Betrieb und schaltet dieses nach Geschäftsschluss wieder aus. Für diese Musikbeschallung erhebt sie kein Entgelt von den Besuchern der Spielhalle.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 06.11.2013
- 8 K 28/13 -
Massagestudio muss für "Tantra-Massagen" Vergnügungssteuer zahlen
Voraussetzungen für gezieltes Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen erfüllt
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage der Betreiberin eines Massagestudios gegen die Heranziehung zu Vergnügungssteuern für "Tantra-Massagen" durch die Landeshauptstadt Stuttgart abgewiesen.
Das Verwaltungsgericht erachtet die Festsetzung einer Vergnügungssteuer für den Betrieb der Klägerin durch die Stadt Stuttgart als rechtmäßig, da die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 10 der städtischen Vergnügungssteuersatzung erfüllt sind. Danach unterliegt "das gezielte Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bordellen, Laufhäusern, Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 06.02.2013
- 8 K 1993/12 -
Keine Vergnügungssteuer auf PCs im Internet-Café, die nicht zum Spielen bereitgehalten werden
Fehlende Ermächtigungsgrundlage zur Heranziehung eines Internetcafé-Betreibers zur Vergnügungssteuer
Der Betreiber eines Internet-Cafés, in dem PCs ausschließlich zum Zwecke der Kommunikation und nicht zum Spielen bereitgehalten werden, darf nicht zur Vergnügungssteuer herangezogen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger betreibt in Stuttgart ein Internet-Café mit Callshop, in dem er im Februar 2012 acht PCs aufgestellt hatte. Für die Nutzung eines PCs zahlen seine Kunden pro Stunde zwei Euro. Die Landeshauptstadt Stuttgart setzte mit Bescheid vom 29.02.2012 für Februar 2012 Vergnügungssteuern in Höhe von insgesamt 472 Euro fest... Lesen Sie mehr