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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „vergleichbare Tätigkeit“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.2019
- 6 AZR 171/18 -

Frühere Beschäftigung als Küchen­geräte­verkäufer vermittelt keine einschlägige Berufserfahrung für spätere Tätigkeit als Arbeitsvermittler

Für höheren Vergütungsanspruch muss frühere Tätigkeit nach Art und Anforderungsniveau den Kompetenz­anforderungen der neu übertragenen Tätigkeit vergleichbar sein

Hat ein Arbeitnehmer in einer früheren Tätigkeit eine Vertriebskompetenz erworben, vermittelt ihm dies allein noch keine einschlägige Berufserfahrung für eine Tätigkeit als Arbeitsvermittler, die im Entgeltsystem der Bundesagentur für Arbeit entgeltsteigernd zu berücksichtigen wäre. Dies entschied das Bundes­arbeits­gericht.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war vor seiner Einstellung bei der beklagten Bundesagentur für Arbeit selbständiger Handelsvertreter für Produkte zur Ausstattung von Großküchen (z.B. Spülmaschinen, Wasseraufbereitungsanlagen). Bei der Beklagten wurde ihm die Tätigkeit eines Arbeitsvermittlers mit Beratungsaufgaben übertragen. Der Kläger war der Auffassung, er habe als Handelsvertreter hierfür einschlägige Berufserfahrung erworben. Er habe bei der Beklagten nur Arbeitgeber betreut und von diesen freie Stellen akquiriert. Dabei habe er seine Vertriebserfahrung nutzen können. Die Beklagte hatte die Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.11.2016
- IV ZR 502/15 -

BGH: Selbständiger kann im Rahmen einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung grundsätzlich auf angestellte Tätigkeit verwiesen werden

Keine Verweisung bei spürbarem sozialen Abstieg mit neuer Tätigkeit

Ein Selbständiger, der seine bisherige Tätigkeit aufgrund eines Unfalls nicht mehr ausüben kann, kann grundsätzlich auf eine angestellte Tätigkeit verwiesen werden. Ein Anspruch aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung besteht dann nicht. Ob eine Verweisung zulässig ist, richtet sich danach, ob mit der neuen Tätigkeit ein sozialer Abstieg verbunden ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines Unfalls während des Volleyballspielens im Juli 2010 konnte ein selbständiger Handelsvertreter für Tiefkühlkost seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben. Er fand schließlich ab Juni 2014 eine neue Tätigkeit als angestellter Vertriebssachbearbeiter. Seine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung hielt die neue Tätigkeit vergleichbar... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Hinweisbeschluss vom 18.12.2015
- 20 U 187/15 -

Anspruch eines ehemaligen Berufssoldaten auf Berufs­unfähigkeits­rente trotz befristeter Anstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter

Zeitlich befristete Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter nicht vergleichbar mit Tätigkeit als Berufssoldat

Erhält ein ehemaliger Berufssoldat aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung eine Berufs­unfähigkeits­rente, so verliert er diese nicht dadurch, dass er befristet als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt wird. Denn die zeitlich befristete Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter ist nicht vergleichbar mit der Tätigkeit als Berufssoldat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein ehemaliger Berufssoldat erhielt seit dem Jahr 2005 eine Berufsunfähigkeitsrente, da er anerkanntermaßen an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet. Nach dem Abschluss eines Germanistikstudiums im Jahr 2013 wurde der ehemalige Berufssoldat zeitlich befristet auf zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter eingestellt. Die Versicherung... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.10.2010
- II ZR 266/08 -

Kein Anspruch eines ehemaligen GmbH-Geschäftsführers auf Weiterbeschäftigung nach Kündigung des Anstellungsvertrags

Kein Weiterbeschäftigungsanspruch in vergleichbar leitender Funktion

Der Bundesgerichtshof hat den Anspruch eines Geschäftsführers einer GmbH auf Beschäftigung in einer seiner früheren Tätigkeit vergleichbaren leitenden Funktion grundsätzlich abgelehnt.

Im vorliegenden Rechtsstreit betreibt die beklagte GmbH die Bundeskunsthalle in Bonn. Gesellschafter sind die Bundesrepublik Deutschland und die 16 Bundesländer. Der Kläger wurde 1989 zum Geschäftsführer bestellt. Im Jahr 2007 widerrief die Beklagte die Bestellung. Zugleich kündigte sie den Geschäftsführeranstellungsvertrag fristgemäß zum 31. Dezember 2007. Der Kläger hält diese Maßnahmen... Lesen Sie mehr



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