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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verfolgungsrecht“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.02.2021
- 2 BvL 8/19 -

Strafrechtliche Vermögens­abschöpfung bei bereits vor Inkrafttreten des Reformgesetzes verjährten Erwerbstaten mit dem Grundgesetz vereinbar

Zwar "Echte" Rückwirkung aber ausnahmsweise wegen überragender Belange des Gemeinwohls zulässig

Das Bundes­verfassungs­gericht hat mit Beschluss entschieden, dass Art. 316h Satz 1 EGStGB in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögens­abschöpfung vom 13. April 2017 mit dem Grundgesetz vereinbar ist, auch soweit er die Neuregelungen in Fällen für anwendbar erklärt, in denen bereits vor dem Inkrafttreten des Reformgesetzes Verfolgung­sverjährung eingetreten war.

Nach der Rechtslage vor Inkrafttreten des Reformgesetzes war die Abschöpfung von Taterträgen (als „Verfall“ bezeichnet) bei Verfolgungsverjährung der zugrundeliegenden Straftat - mit Ausnahme des erweiterten Verfalls gemäß § 73 StGB a. F. - ausgeschlossen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung wurde in § 76 a Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 78 Abs. 1 Satz 2 StGB ausdrücklich die Zulässigkeit der selbständigen Einziehung von Taterträgen auch für den Fall festgeschrieben, dass hinsichtlich der zugrundeliegenden Tat Verfolgungsverjährung eingetreten ist.Die selbständige Einziehung von... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.11.1980
- VI ZR 151/78 -

Festnahmerecht des § 127 Abs. 1 StPO setzt nicht Vorhandensein einer tatsächlichen Straftat voraus

Ein aus den Umständen ergebender dringender Tatverdacht genügt

Wer von dem Festnahmerecht des § 127 StPO Gebrauch machen will, muss jemanden auf frischer Tat ertappen. Dies setzt nicht voraus, dass tatsächlich eine Straftat begangen wurde. Vielmehr genügt ein aus den Umständen ergebender dringender Tatverdacht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Um die Diebstähle seines Leerguts zu unterbinden, legte sich der Leiter einer Brauerei-Niederlassung an einen Abend im Januar 1975 mit einer geladenen Pistole auf die Lauer. Tatsächlich näherte sich auch eine Person dem Brauerei-Gelände. Als sich diese Nahe an dem das Grundstück umschließenden und an mehreren Stellen beschädigten Zaunes befand,... Lesen Sie mehr