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Dienstag, 16. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verbandsaustritt“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.05.2011
- 4 AZR 457/09 -

BAG: Verbandsaustritt unter Nichteinhaltung der satzungsmäßigen Kündigungsfrist

Einvernehmliches Aufheben der Mitgliedschaft in Arbeitgeberverband grundsätzlich möglich

Soll eine einvernehmliche Beendigung der Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband durch eine Aufhebungsvereinbarung ausgeschlossen sein, bedarf es hierfür besonderer Anhaltspunkte in der Satzung des Verbandes. Erwähnt die maßgebende Satzungsbestimmung nur Fallgestaltungen, die eine Beendigung der Mitgliedschaft ohne eine Willensübereinkunft zwischen dem Mitglied und dem Verband ermöglichen, kann grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, die Satzung untersage eine vertragliche Aufhebung der Mitgliedschaft. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.

Im zugrunde liegenden Fall stritten die Parteien über Entgeltansprüche der Klägerin aus einem im Mai 2007 geschlossenen tariflichen Entgeltabkommen. Die Klägerin ist Mitglied der IG Metall. Die Beklagte beantragte zu Beginn des Monats März 2007 die einvernehmliche Beendigung ihrer Mitgliedschaft zum 30. April 2007 beim tarifschließenden Arbeitgeberverband. Dieser stimmte dem unter der Voraussetzung zu, dass die Beklagte mit Wirkung zum 1. Mai 2007 eine Beitrittserklärung zu einem unter demselben Unternehmensdachverband bestehenden Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung abgebe, was diese am 24. April 2007 tat. Am 8. Mai 2007 wurde das Entgeltabkommen geschlossen,... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.05.2008
- 4 AZR 229/07 -

Bundesarbeitsgericht zum Blitzaustritt aus Arbeitgeberverband

Arbeitsvertraglicher Ausschluss einer tariflichen Sonderzuwendung

Die unmittelbare und zwingende Wirkung von Tarifnormen bei beiderseitiger Tarifgebundenheit kann nicht durch ungünstigere arbeitsvertragliche Vereinbarungen beseitigt werden (§ 4 Abs. 3 TVG); dabei bleibt es auch bei einem Ausscheiden des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband. Der zum Zeitpunkt seines Austritts vollwirksame Tarifvertrag gilt weiter zwingend, bis er geendet hat oder geändert worden ist (§ 3 Abs. 3 TVG, sog. Nachbindung). Danach wirken die Normen des Tarifvertrages nur noch nach (§ 4 Abs. 5 TVG) und können durch eine einzelvertragliche andere Abmachung - auch verschlechternd - abgeändert werden.

Diese Nachwirkung tritt aber auch unabhängig davon, ob der Arbeitgeber noch tarifgebunden ist, immer dann ein, wenn der Tarifvertrag durch Kündigung oder infolge Fristablaufs geendet hat.Verweist ein Tarifvertrag auf die Regelungen eines anderen Tarifvertrages, tritt Nachwirkung auf jeden Fall ein, wenn der Verweisungstarifvertrag abläuft. Ob das auch gilt, wenn nur... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom 01.12.2004
- 4 AZR 55/04 -

Verbandsaustritt - Zur Kündigungsfrist für Arbeitgeber

Die beklagte Arbeitgeberin gehörte dem Arbeitgeberverband der Chemischen Industrie Saarland e.V. seit 1980 an. Dessen Satzung bestimmt eine Frist von sechs Monaten zum Jahresschluss für die Beendigung der Mitgliedschaft. Mit Schreiben vom 25. Oktober 1999 kündigte die Beklagte ihre Mitgliedschaft "zum nächst möglichen Zeitpunkt". Darauf hin teilte der Arbeitgeberverband mit, dieser... Lesen Sie mehr




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