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Donnerstag, 18. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verantwortungsbereich“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.05.2017
- 11 U 153/16 -

Land haftet für Urheber­rechts­verletzungen von Lehrern auf Schul-Webseite

OLG Frankfurt am Main zum Umfang der Unterlassungs­verpflichtungen bei Urheber­rechts­verletzungen von Schulen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat das Land Hessen verpflichtet, die Veröffentlichung eines Cartoons mit schulbezogenem Inhalt eines deutschlandweit bekannten Cartoonisten auf einer Schulhomepage zu unterlassen.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens nimmt die Verwertungsrechte des Cartoonisten S. wahr. Ein hessischer Lehrer hatte auf der Homepage seiner Grundschule eine Zeichnung dieses Cartoonisten ohne Lizenz veröffentlicht. Die Klägerin verlangt von dem beklagten Land zum einen Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung. Zum anderen begehrt sie, dass das beklagte Land zukünftig jegliche Veröffentlichung dieses Cartoons unterlässt. Das Land weist die Verantwortlichkeit dagegen allein dem kommunalen Schulträger zu. Für diesen hafte es nicht.Das Landgericht Frankfurt am Main hat das Land zur Schadensersatzzahlung und zum... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 30.03.2017
- 4 L 750/17 -

Oberbürgermeisterin darf sich kritisch zu AfD-Parteitag äußern

Nutzung amtlicher Mittel muss dabei unterbleiben

Die Stadt Köln darf ein Word-Dokument mit einem darin enthaltenen persönlichen Statement von Oberbürgermeisterin Henriette Reker zum geplanten Bundesparteitag der AfD nicht erneut verbreiten. Dies hat das Verwaltungsgericht mit einstweiliger Anordnung bekanntgegeben.

Im hier zu entscheidenden Fall hat die AfD als Antragstellerin die Untersagung der Dokumentenverbreitung durch die Stadt Köln begehrt. Ihrem Antrag wurde teilweise stattgegeben.Die Oberbürgermeisterin sei zwar befugt, sich im politischen Meinungskampf zu dem geplanten Parteitag auch pointiert kritisch zu äußern. Bei einer solchen Äußerung dürfe sie aber nicht auf städtische... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.12.2013
- 3 K 1632/12 -

Geschäftsführer haftet für nicht an das Finanzamt abgeführte Lohnsteuern

Gesamtverantwortung liegt beim Geschäftsführer

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Geschäftsführer gemäß dem Prinzip der Gesamtverantwortung für nicht an das Finanzamt abgeführte Lohnsteuer haftet. Durch eine entsprechende Geschäftsverteilung kann zwar die Verantwortlichkeit eines Geschäftsführers begrenzt werden. Dies erfordert allerdings eine im Vorhinein getroffene, eindeutige - und deshalb schriftliche - Klarstellung, welcher Geschäftsführer für welchen Bereich zuständig ist, da ansonsten im Haftungsfall voraussichtlich jeder Geschäftsführer auf die Verantwortlichkeit eines anderen verweist.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger und Herr H. waren Geschäftsführer einer GmbH. Im Jahr 2010 wurde für die beschäftigten Arbeitnehmer für mehrere Monate keine Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt. Da Vollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen der Arbeitgeberin (= Gesellschaft) erfolglos geblieben waren, nahm das Finanzamt den Kläger mit einem so genannten Haftungsbescheid... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 05.10.2011
- 13 C 197/11 -

Mieter haftet für Schäden aufgrund eines verstopften Balkon-Abflusses

Ordnungsgemäßer Abfluss steht im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Mieters

Verstopft der Abfluss auf dem Balkon eines Mieters und kommt es infolge dessen zu einem Wassereinbruch in der darunter liegenden Wohnung, so haftet der Mieter für die eingetretenen Schäden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichtes Neukölln hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall vermietete die Klägerin eine Wohnung im Obergeschoss an die Beklagte. Die Beklagte war für acht Wochen in ihre Wohnung nicht anwesend. Eine Freundin sollte währenddessen die Wohnung hüten. In dieser Zeit drang Wasser vom Balkon der von der Beklagten angemieteten Wohnung in das Wohnzimmer der darunter liegenden Wohnung. Die Klägerin behauptete, dass der... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 11.03.2011
- 15 S 23/10 -

Tankgutschein-Ärger: Herausgeber von Gutscheinen haftet für unzulässige Telefonwerbung

Herausgeber muss kontrollieren, an welche Unternehmen es Gutscheine vergibt und auf Welche Weise dieses Unternehmen die Gutscheine weiter vertreibt

Gibt ein Unternehmen Gutscheine an dritte Unternehmen heraus und werden diese Gutscheine im Rahmen von unerwünschter Telefonwerbung weiter verteilt, so kann eine unerwünscht durch Telefonwerbung kontaktierte Privatperson den Herausgeber auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Die Kontrolle, in welcher Weise die Gutscheine weiter verwendet werden, liegt demnach im Verantwortungsbereich des Herausgebers. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor.

Der Kläger im vorliegenden Fall wollte einen Unterlassungsanspruch wegen unerbetener Telefonwerbung durchsetzen, nachdem er telefonisch Werbung für Gewinnspiele unter Zusicherung eines Tankgutscheins erhielt und anschließend diesbezüglich auch schriftlich kontaktiert wurde. In dem Schreiben hieß es, der Tankgutschein im Wert von 20 Euro sei ein Begrüßungsgeschenk von Deutschlands größtem... Lesen Sie mehr




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