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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Veranlassung“ veröffentlicht wurden
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 16.07.2009
- 8 U 77/09 -
Veranlassung zur Erhebung einer Duldungsklage bei Nichtbeantwortung einer vermieterseitigen Erklärungsaufforderung
Pflicht des Mieters zur Erklärung über Duldungsbereitschaft
Ein Wohnungsmieter ist verpflichtet, die fristgebundene Aufforderung des Vermieters zur Erklärung der Duldungsbereitschaft bezüglich von Modernisierungsmaßnahmen zu beantworten. Tut er dies nicht, gibt er Veranlassung zur Erhebung einer Duldungsklage. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Wohnungsmieterin im Mai 2008 durch ihre Vermieterin durch ein Schreiben darum gebeten, innerhalb einer Frist von zwei Monaten schriftlich mitzuteilen, ob sie den geplanten Modernisierungsmaßnahmen zustimme oder nicht. Die Vermieterin beabsichtigte den Einbau einer Gaszentralheizung mit zentraler Warmwasserversorgung. Da die Mieterin sich zu dem Vorhaben nicht innerhalb der gesetzten Frist geäußert hatte, erhob die Vermieterin Klage. Die Mieterin hielt dies für unzulässig. Ihrer Meinung nach habe sie keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben. Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied zu Gunsten der Vermieterin.... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Beschluss vom 25.01.2018
- 67 T 9/18 -
Keine Veranlassung zur Klage auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen bei Nichtbeantwortung einer fristgebundenen Aufforderung zur Erklärung der Duldungsbereitschaft
Mieter muss nach Nichtbeantwortung des Aufforderungsschreibens durch Mahnung in Verzug gesetzt werden
Ein Wohnungsmieter gibt keine Veranlassung zur Erhebung einer Klage auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, wenn er eine fristgebundene Aufforderung des Vermieters zur Erklärung der Duldungsbereitschaft unbeantwortet lässt. Vielmehr liegt eine Klageveranlassung nur vor, wenn der Vermieter nach erfolgloser Aufforderung zur Erklärung der Duldungsbereitschaft eine Mahnung ausspricht. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die Mieter einer Berliner Wohnung bereits im August 2016 die Bereitschaft zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen erklärt hatten, hielten sie es für nicht notwendig, im Juli 2017 erneut ihre Bereitschaft zu erklären. Der Vermieter bat im Juli 2017 unter Fristsetzung erneut um Zustimmung zu den Maßnahmen, weil im Jahr 2016 einige... Lesen Sie mehr
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