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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Veräußerungsfrist“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.02.2015
- IX R 23/13 -
Privates Veräußerungsgeschäft: Außerhalb der Veräußerungsfrist liegender Zeitpunkt des Eintritts der aufschiebenden Bedingung hindert die Besteuerung nicht
Kläger veräußert Grundstück unter aufschiebender Bedingung innerhalb der Zehnjahresfrist
Der aufschiebend bedingte Verkauf eines bebauten Grundstücks innerhalb der gesetzlichen Veräußerungsfrist von zehn Jahren als sog. privates Veräußerungsgeschäft unterliegt der Besteuerung, auch wenn der Zeitpunkt des Eintritts der aufschiebenden Bedingung außerhalb dieser Frist liegt. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Der Kläger hatte mit Kaufvertrag vom 3. März 1998 ein bebautes Grundstück - Betriebsanlage einer Eisenbahn - erworben und veräußerte dieses mit notariell beurkundeten Kaufvertrag vom 30. Januar 2008. Der Vertrag wurde unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass die zuständige Behörde dieses Grundstück von Bahnbetriebszwecken freistellt. Eine solche Freistellung erteilte die Behörde am 10. Dezember 2008. Streitig war, ob der Gewinn aus der Veräußerung des bebauten Grundstücks zu versteuern war, weil die Bedingung in Form der Entwidmung erst nach Ablauf der zehnjährigen Veräußerungsfrist eingetreten war.Der BFH hat entschieden,... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 07.07.2010
- 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 -
Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig
Verstoß gegen das Gebot des Vertrauensschutzes
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG i. V. m. § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG ist in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/ 2000/ 2002 wegen Verstoßes gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes teilweise verfassungswidrig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Die Gewinne aus privaten Grundstückveräußerungsgeschäften unterlagen nach der bis zum 31.12.1998 geltenden Rechtslage der Einkommensteuer, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als zwei Jahre betrug (sog. Spekulationsgeschäfte). Nach dem Regierungswechsel im Jahr 1998 wurde die Veräußerungsfrist durch das am 31.03.1999 verkündete Steuerentlastungsgesetz 1999/... Lesen Sie mehr
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