Werbung
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Veränderungsverbot“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 21.12.2012
- 7 L 1084/12.KO -
Eine unter Naturdenkmal stehende Traubeneiche darf in St. Goar verändert werden
BUND im Eilverfahren ohne Erfolg
Die Stadt St. Goar kann bei der Neugestaltung ihres Marktplatzes auch die Baumscheibe einer dort stehenden Traubeneiche trotz eines Widerspruchs des Bundes für Umwelt und Naturschutz e. V. (BUND) verändern. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
Die Traubeneiche auf dem Marktplatz in St. Goar ist ein durch Rechtsverordnung geschütztes Naturdenkmal. Im Zuge der geplanten Neugestaltung des Marktplatzes (Modellstadt St. Goar) erteilte der Rhein-Hunsrück-Kreis im September 2012 eine Befreiung von dieser Rechtsverordnung und erlaubte Veränderungen an der Baumscheibe der Eiche. Hiergegen legte der BUND Widerspruch ein. Nachdem der Landkreis die sofortige Vollziehung der Befreiung angeordnet hatte, beantragte der BUND vorläufigen Rechtsschutz, um zu verhindern, dass von der Befreiung Gebrauch gemacht wird, bevor über seinen Widerspruch entschieden ist.Der Antrag blieb ohne Erfolg.... Lesen Sie mehr
Werbung
Amtsgericht München, Urteil vom 28.09.2007
- 281 C 15020/07 -
Versicherung hat Recht auf Begutachtung eines Schadensfalls
Vorschnelle Reparatur unterliegt nicht dem Versicherungsschutz
Ein Versicherungsnehmer muss der Versicherung erst Gelegenheit geben, den beschädigten Gegenstand zu begutachten, bevor er ihn reparieren lässt. Ansonsten muss die Versicherung nicht bezahlen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Der spätere Kläger hatte bei der Beklagten eine Brandversicherung abgeschlossen. Im Juli 2006 kam es zu einem Gewitter mit Blitzeinschlägen in der Nähe des Wohnhauses des Klägers. Nach dem Gewitter funktionierte die Heizungsanlage des Klägers nicht mehr. Der Kläger war der Meinung, dass der Schaden an der Heizungsanlage auf einen blitzbedingten Überspannungsschaden zurück zu führen sei.... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Urteil vom 18.10.2006
- 12 O 951/05 -
Hausratversicherung: Beschädigte Gegenstände dürfen nicht vorschnell entsorgt werden
Schadensregulierer muss Möglichkeit der genauen Begutachtung haben - sonst Leistungsfreiheit der Versicherung
Wer nach einem Brand seine Hausratsversicherung in Anspruch nehmen will, sollte nur mit Bedacht „klar Schiff“ machen. Werden die beschädigten Gegenstände entsorgt, bevor der Versicherer sie genau begutachten kann, droht nämlich der Verlust aller Versicherungsleistungen.
Das zeigt ein vom Landgericht Coburg entschiedener Fall, bei dem einem Versicherungsnehmer seine allzu eilige Entsorgung zum Verhängnis wurde. Denn weil er dadurch seine Obliegenheiten gegenüber dem Hausratsversicherer verletzt hatte, wurde dieser leistungsfrei und die Klage auf Zahlung von rund 15.000 € abgewiesen.Im Keller des vom Kläger bewohnten Hauses brach... Lesen Sie mehr