wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „unzulässige Abschalteinrichtung“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.01.2024
- 3 A 332/20 -

Klage des Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen das Kraftfahrt-Bundesamt weitgehend erfolgreich

Thermofenster stellen immer noch unzulässige Abschalt­einrichtungen dar

Das VG in Schleswig urteilt erneut zu Abschalt­einrichtungen in Dieselautos. dass die im Jahr 2016 durch das Kraftfahrt-Bundesamt erfolgte Freigaben für insgesamt 62 verschiedene ältere Fahrzeugtypen der Beigeladenen mit dem Motortyp EA 189 Euro 5 rechtswidrig waren. Das Gericht entschied, dass die Freigaben nicht erfolgen hätte dürfen, weil es sich bei der Verwendung eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele.

Betroffen sind ältere Dieselmodelle der Konzernmarken VW, Audi und Seat mit dem Motor des Typs EA 189 und der Abgasnorm Euro 5. Bei diesen Modellen musste nach Bekanntwerden des Dieselskandals ein Software-Update aufgespielt werden, das durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auch freigegeben wurde. Gegen diese Freigabe hat die Deutsche Umwelthilfe bei insgesamt 62 unterschiedlichen Fahrzeugtypen geklagt und hat recht bekommen.Das VG entschied, dass die Freigaben der Software-Updates rechtswidrig waren. Denn mit dem Update wurde auch ein Thermofenster bei der Abgasreinigung aufgespielt. Dabei handele es sich um eine unzulässige... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.07.2023
- III ZR 267/20 -

Bundesgerichtshof zum Differenzschaden in "Dieselverfahren"

Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens wegen unzulässiger Abschalteinrichtung gegeben

Der Bundesgerichtshof hat erneut zum Differenzschaden in "Dieselverfahren" nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 21. März 2023 entschieden.

Die Klägerin erwarb im Oktober 2016 von einem Autohaus einen gebrauchten Mercedes-Benz V 250 Edition lang, der mit einem Motor der Baureihe OM 651 ausgerüstet ist. Die EG-Typgenehmigung wurde für die Schadstoffklasse Euro 6 erteilt. Die Klägerin macht geltend, der Motor in ihrem Fahrzeug sei mit zwei unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen, nämlich einem die Abgasrückführung steuernden... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.06.2023
- VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22 -

BGH zum Differenzschaden in „Dieselverfahren“ nach Urteil des EuGH

Dieselkunden bekommen 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises bei Fahrlässigkeit

Der vom Präsidium des Bundesgerichtshofs vorübergehend als Hilfsspruchkörper eingerichtete VIa. Zivilsenat hat im Anschluss an die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) entschieden, unter welchen Voraussetzungen Käufer von Dieselfahrzeugen in „Dieselverfahren“ den Ersatz eines Differenzschadens vom Fahrzeughersteller verlangen können.

In dem Verfahren VIa ZR 335/21 verlangt der Kläger von der beklagten Volkswagen AG Schadensersatz wegen eines von ihr hergestellten VW Passat Alltrack 2.0 l TDI, der mit einem Motor der Baureihe EA 288 ausgerüstet ist. Die EG-Typgenehmigung wurde für die Schadstoffklasse Euro 6 erteilt. Der Kläger erwarb das im Juli 2016 erstmals zugelassene Fahrzeug am 15. November 2017 von einem Händler.... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.05.2023
- 3 A 3/20 -

Verpflichtung zur Umrüstung von Opel-Fahrzeugen mit Dieselmotoren (Euro 6b) mit einem Software-Update rechtmäßig

Freiwillige Rückrufaktion nicht mehr ausreichend

Das Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die von dem Kraftfahrt-Bundesamt angeordnete Verpflichtung zur Umrüstung von vier Fahrzeugmodellen der Opel Automobile GmbH mit einem Software-Update rechtmäßig ist. Betroffen sind die vor dem Jahr 2017 produzierten Modelle des Opel Zafira 1.6 CDTi, Opel Zafira 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi und Opel Insignia 2.0 CDTi (Euro 6b).

Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnete gegenüber der Opel Automobile GmbH mit Bescheid vom 17. Oktober 2018 als nachträgliche Nebenbestimmung zu den maßgebenden Typengenehmigungen verpflichtend an, die Vorschriftsmäßigkeit der bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeuge herzustellen, indem alle unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernt werden. Die Opel Automobile GmbH wurde verpflichtet,... Lesen Sie mehr

Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 08.11.2022
- C-873/19 -

EuGH: Umweltverbände haben Klagebefugnis gegen Typgenehmigung für Thermofenster

Übereinkommen von Aarhus in Verbindung mit der Charta verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Gewährung eines wirksamen gerichtlichen Schutz es

Anerkannte Umweltverbände dürfen vor Gericht gegen die Zulassung von Autos mit umstrittenen Abschalt­einrichtungen vorgehen. Das entschied der Europäische Gerichtshof. In der Bekanntgabe des Urteils heißt es, die EU-Mitgliedsstaaten müssten den Verbänden die Möglichkeit geben, die Beachtung des europäischen Umweltrechts überprüfen zu lassen.

Die Deutsche Umwelthilfe, eine nach deutschem Recht zur Einlegung von Rechtsbehelfen berechtigte anerkannte Umweltvereinigung, ficht vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht die Entscheidung des Kraftfahrt- Bundesamts an, mit der für bestimmte Fahrzeuge der Marke Volkswagen1 die Verwendung einer Software zur Verringerung des Recyclings von Schadstoffen nach Maßgabe der Außentemperatur genehmigt wurde.... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 21.01.2022
- 8 U 37/21 -

Vorhandensein unzulässiger Abschalt­einrichtungen begründet allein keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

Thermofenster und Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung als unzulässige Abschalt­einrichtungen

Das Vorhandensein von unzulässigen Abschalt­einrichtungen, wie etwa eines Thermofensters oder einer Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, begründet für sich genommen keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. Dazu müssen vielmehr noch weitere vom Geschädigten darzulegende Umstände hinzutreten. Dies hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2020 erhob der Käufer eines gebrauchten Mercedes GLA 220 CDI, in dem ein Motor vom Typ OM 651 EU6 eingebaut war, im Zusammenhang mit dem Dieselskandal vor dem Landgericht Dessau-Roßlau gegen die Verkäuferin Klage auf Rückabwicklung des Erwerbs. In dem Fahrzeug waren ein Thermofenster (TF) und eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.07.2021
- VI ZR 128/20 -

Thermofenster allein noch kein Grund für Schadensersatz von Daimler

Kein Schadens­ersatz­anspruch wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung

Der Bundesgerichtshof hat sich erneut zur Thematik des sogenannten "Thermofensters" geäußert. Die Entwicklung und der Einsatz der temperatur­abhängigen Steuerung des Emissions­kontroll­systems (Thermofenster) für sich genommen reicht nicht aus, um einen Schadens­ersatz­anspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu begründen.

Der Kläger erwarb im Oktober 2012 von dem beklagten Fahrzeughersteller ein Neufahrzeug vom Typ Mercedes-Benz C 220 CDI BlueEfficiency zu einem Kaufpreis von rund 35.000 €. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor der Baureihe OM 651 ausgestattet und unterliegt keinem Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Für den Fahrzeugtyp wurde eine Typgenehmigung nach der Verordnung 715/2007/EG... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.02.2021
- 4 U 257/19 und 4 U 274/19 -

OLG Frankfurt am Main: Schadstoffmindernde schnelle Aufwärmfunktion ist unzulässige Abschalteinrichtung

Autokäufer haben Anspruch Schadensersatz abzüglich einer Nutzungs­entschädigung gegen Rückgabe des Kraftfahrzeugs

Die bei mehreren 3,0 Liter-Modellen der Audi AG verwendete schadstoffmindernde, sogenannte schnelle Aufwärmfunktion ist eine unzulässige Abschalteinrichtung und löst Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung der Käufer aus. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) sprach deshalb in zwei heute verkündeten Urteilen den klagenden Käufern Schadensersatz zu.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Beide Kläger nehmen die beklagte Audi AG auf Schadensersatz im Zusammenhang mit dem jeweiligen Erwerb eines Audi SQ5, Emissionsklasse EU6, in Anspruch. In den Fahrzeugen ist ein von der Beklagten selbst hergestellter Motor verbaut; es handelt sich damit nicht um den Motor EA 189 von VW. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hatte Anfang 2018 mitgeteilt,... Lesen Sie mehr