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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „unverzügliche Mängelrüge“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Coburg, Urteil vom 25.10.2007
- 15 C 932/07 -
Kaufleute müssen Mängel umgehend rügen
Zur Frage, wann ein Handelskauf vorliegt und der Käufer darum Mängel unverzüglich rügen muss
Wer als Kaufmann einen Mangel nicht unverzüglich rügt, verliert seine Gewährleistungsrechte. Nach dieser Regel verurteilten das Amts- und Landgericht Coburg einen Fensterbauer zur Zahlung von rund 2.000 € Kaufpreis für ein Aquarium. Seine Mängelrügen waren verspätet. Dass er den Glaskasten nicht weiterverkaufen, sondern im Büro aufstellen wollte, entband ihn nicht von seinen kaufmännischen Pflichten.
Von Kaufleuten wird im Geschäftsverkehr mehr Aufmerksamkeit gefordert als vom "normalen" Verbraucher. Was sie für ihre Firma anschaffen, müssen sie sofort untersuchen und Mängel unverzüglich anzeigen. Sonst verlieren sie ihre Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht nur für Handelsware, sondern beispielsweise auch für Büroausstattung.Der Beklagte hatte bei der klagenden Glaserei ein speziell angefertigtes Aquarium für rund 2.000 € bestellt. Es wurde ihm geliefert, er bestätigte unterschriftlich, die „Ware mängelfrei und vollständig übernommen“ zu haben. Als es ans Zahlen ging, sah er das dann anders. Fast drei Monate nach der Lieferung... Lesen Sie mehr
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Landgericht München I, Urteil vom 29.11.2005
- 5HK O 10734/02 -
Außer Spesen nichts gewesen
Mit der Qualität gefrorener Paprikastreifen hatte sich das Landgericht München I zu befassen. Am Ende eines langwierigen Rechtsstreits zeigte sich, dass gegenüber sämtlichen einzelnen Kostenpositionen (Lagerung der Ware, Kosten der Beweisaufnahme, Gerichts- und Anwaltsgebühren) der erzielbare Verkaufswert der gelieferten Ware den geringsten Betrag ausmachte.
Eine spanische Frucht- und Gemüsehändlerin klagte auf Zahlung von € 11.884,14. Dies war der vereinbarte Preis einer Lastwagenladung "gelber Paprikastreifen 5 bis 7 mm IQF" (Individually Quick Frozen), den eine im Raum München ansässige Großhändlerin bestellt hatte.Die Ware hatte die Klägerin im Juni 2001 einem Kühlfrachtunternehmen übergeben, das diese direkt aus Murcia... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Urteil vom
- 32 S 127/99 -
Erfordernis der unverzüglichen Mängelrüge bei Geschäften zwischen Kaufleuten
Zeit ist Geld, sagt der Volksmund. Und nicht nur der. Jedenfalls für Geschäftsleute vertreten auch Gesetzgeber und Gerichte diese Ansicht. Der Kaufmann, der Mängel einer Ware erfolgreich rügen will, hat sich damit ebenso zu beeilen wie der Kaufmann, der mit der beabsichtigten Vorgehensweise des Geschäftspartners nicht einverstanden ist und diesen daran hindern will.
So wieder jüngst bestätigt in einem Berufungsurteil des Landgerichts Coburg. Die Richter stellten klar, dass gerade bei eilbedürftigen Geschäften, beispielsweise Baustellen mit bestimmten Fertigstellungsterminen, der Käufer von Waren diese binnen kurzer Zeit zu untersuchen und eventuelle Mängel beim Verkäufer zu rügen hat. Andernfalls kann er seine Ansprüche allein wegen verspäteter Anzeige verlieren.... Lesen Sie mehr