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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB)“ veröffentlicht wurden

Landgericht Coburg, Urteil vom 31.05.2007
- 1HK O 69/06 -

Kaufmann muss Mängel unverzüglich anzeigen

Verspätete Rüge schließt Gewährleistungsanspruch aus

Selbst wenn die gelieferte Ware mangelhaft ist, verlieren Kaufleute alle Gewährleistungsrechte, wenn sie die Mängel nicht unverzüglich dem Verkäufer anzeigen. Das zeigt ein vom Landgericht Coburg entschiedener Fall, bei dem der Käufer von Barhockern zur Bezahlung von rund 6.700 € verurteilt wurde. Seine Mängel-Einwände waren mangels rechtzeitiger Rüge erfolglos.

Im August/September 2005 bestellte der beklagte Kaufmann bei der späteren Klägerin mehrfach Barhocker, die im September/Oktober 2005 ausgeliefert wurden. Als der Beklagte die Rechnungen zum Großteil nicht beglich, verklagte ihn die Lieferantin auf Zahlung von rund 6.700 €. Der Beklagte wandte ein, er dürfe den Kaufpreis zurückbehalten, weil ein Großteil der Barhocker instabil sei.Damit hatte er keinen Erfolg. Das Landgericht Coburg gab der Klage in voller Höhe statt. Es ließ dabei offen, ob die behaupteten Mängel tatsächlich existierten. Denn bei einem Handelsgeschäft müsse der Käufer die Ware nach Ablieferung untersuchen und... Lesen Sie mehr

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Landgericht Coburg, Urteil vom
- 32 S 127/99 -

Erfordernis der unverzüglichen Mängelrüge bei Geschäften zwischen Kaufleuten

Zeit ist Geld, sagt der Volksmund. Und nicht nur der. Jedenfalls für Geschäftsleute vertreten auch Gesetzgeber und Gerichte diese Ansicht. Der Kaufmann, der Mängel einer Ware erfolgreich rügen will, hat sich damit ebenso zu beeilen wie der Kaufmann, der mit der beabsichtigten Vorgehensweise des Geschäftspartners nicht einverstanden ist und diesen daran hindern will.

So wieder jüngst bestätigt in einem Berufungsurteil des Landgerichts Coburg. Die Richter stellten klar, dass gerade bei eilbedürftigen Geschäften, beispielsweise Baustellen mit bestimmten Fertigstellungsterminen, der Käufer von Waren diese binnen kurzer Zeit zu untersuchen und eventuelle Mängel beim Verkäufer zu rügen hat. Andernfalls kann er seine Ansprüche allein wegen verspäteter Anzeige verlieren.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hof, Urteil vom
- 16 C 785/01 -

Kaufleute trifft harte Untersuchungs- und Rügepflicht

Wer als Kaufmann bei einem anderen Kaufmann für seinen Gewerbebetrieb Ware erwirbt, muss bei der Anlieferung besondere Sorgfalt walten lassen. Rügt er eventuell vorhandene Mängel nicht unverzüglich, so kann er sich später nicht mehr darauf berufen.

Knapp 5.000,00 € Restkaufpreis begehrte der Kläger vor dem Amtsgericht Hof für die von ihm an den Beklagten gelieferte gebrauchte Holzverarbeitungsmaschine. Die Auslieferung an den Beklagten war am 6.4.2000 erfolgt. Dieser sandte die Maschine ohne jede Prüfung sofort an einen Dritten weiter. Erstmals am 20.6.2000, nachdem der Kläger mehrfach Zahlung angemahnt hatte, berief sich der... Lesen Sie mehr




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