die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Unterhaltungspflicht“ veröffentlicht wurden
Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 30.12.2020
- 1 KO 902/17 -
Unterhaltungspflicht des Grundstückseigentümers für Tunnel zu historischen Kellergewölbe unterhalb seines Grundstücks
Fehlende Nutzung des Gewölbes unerheblich
Ein Grundstückseigentümer ist zur Unterhaltung des Tunnels zu einem unterhalb seines Grundstücks liegenden Kellergewölbes verpflichtet, auch wenn der Zugang zum Tunnel außerhalb seines Grundstücks liegt. Unerheblich für die Unterhaltungspflicht ist, dass das Gewölbe durch den Grundstückseigentümer nicht genutzt wird. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Thüringen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Unterhalb eines in Gotha liegenden Grundstücks befand sich ein historisches Kellergewölbe vermutlich aus dem Jahr 1837. Das Gewölbe war durch einen Tunnel erreichbar, dessen Eingang außerhalb des Grundstücks lag. Der Tunnel selber unterführte eine am Grundstück liegende Straße. Im Oktober 2007 erließ die zuständige Behörde gegen die Eigentümerin des Grundstücks eine Verfügung, nach der sie einen Standsicherheitsnachweis vorlegen sollte. Es sollte geprüft werden, ob die Straße oberhalb des Tunnels mit schweren Baugerät befahren werden kann. Die Grundstückseigentümerin hielt sich für nicht verantwortlich und erhob gegen die Verfügung Klage.... Lesen Sie mehr