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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „unleserlich“ veröffentlicht wurden

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.07.2015
- 3 Wx 19/15 -

Unlesbar geschriebenes Testament ist ungültig

Lesbarkeit der Niederschrift ist zwingende Formvoraussetzung für Wirksamkeit des Testaments

Ein eigenhändig geschriebenes Testament muss lesbar sein, um wirksam die Erbfolge zu regeln. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht und erklärte damit ein Schreiben einer alten Dame, welches sich auch mithilfe einer Schrift­sach­verständigen nicht vollständig entziffern ließ, für ein nicht wirksames Testament.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2012 verstarb die alte Dame. Ihr Ehemann war ein Jahr zuvor verstorben. Die Eheleute hatten lediglich in einem Testament ihre Bestattung geregelt, nicht aber die Erbfolge. Im Verfahren vor dem Nachlassgericht (Amtsgericht) ging es um die Erteilung des Erbscheins, der der Tochter der Verstorbenen als Alleinerbin aufgrund gesetzlicher Erbfolge erteilt wurde. Die weitere Beteiligte am Nachlassverfahren hatte als Pflegekraft beruflich und privat Kontakt zu der Verstorbenen. Sie reichte bei Gericht ein Schreiben ein, das die Erblasserin zwei Monate vor ihrem Tod gefertigt haben sollte. Sie gab an, dass... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.04.2013
- VII ZB 43/12 -

BGH: Unterschriften unter Schriftsätze müssen den Namen des Unterzeichnenden erkennen lassen

Abkürzungen sind nicht erlaubt - Undeutlichkeiten gehen zu Lasten des Unterzeichnenden

Schriftsätze im Rahmen eines Gerichtsverfahrens müssen einen den Namen des Unterzeichnenden erkennbare Unterschrift besitzen. Abkürzungen sind nicht erlaubt. Undeutlichkeiten gehen zu Lasten des Unterzeichnenden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall erging vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth gegen eine Beklagte ein Zahlungsurteil. Gegen dieses Urteil legte die Anwältin der Beklagten Berufung vor dem Oberlandesgericht Nürnberg ein. Sowohl der Schriftsatz zur Berufungseinlegung als auch zur Berufungsbegründung enthielten einen durch die maschinenschriftliche Namensangabe geführten Schriftzug. Dabei sollte... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.04.2012
- VII ZB 36/10 -

Zur Identifizierung einer unleserlichen Unterschrift genügen individuelle, charakteristische Merkmale

Berufung kann mit "i.V." unterschrieben werden

Wird eine Berufungsschrift unleserlich unterschrieben, so genügt es dem Formerfordernis, wenn individuelle, charakteristische Merkmale die Wiedergabe des Namens erkennen lassen. Zudem kann die Berufung mit dem Zusatz "i.V." unterschrieben werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Beklagte legte gegen ein ihm belastendes Urteil Berufung ein. Die Berufungsschrift enthielt am Ende einen maschinenschriftlichen Namenszusatz. Unmittelbar über diesem Text befanden sich an der für die Unterschrift vorgesehenen Stelle überwiegend unleserliche Schriftzeichen. Der Schriftsatz wurde von einem anderen Rechtsanwalt in Vertretung... Lesen Sie mehr




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