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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Unfallruhegehalt“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 19.03.2015
- 1 K 1700/12 -

Kein Anspruch auf erhöhtes Unfallruhegehalt für Briefzustellerin nach Hundebiss

Besondere Lebensgefahr bei der Zustellung von Briefen nicht feststellbar

Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass eine Briefzustellerin nach einem Hundebiss keinen Anspruch auf ein erhöhtes Unfallruhegehalt hat, da dies voraussetzen würde, dass sie bei Ausübung ihrer Diensthandlung einer damit verbundenen besonderen Lebensgefahr aussetzt ist. Das Gericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass sich eine besondere Lebensgefahr bei der Zustellung von Briefen jedoch weder im Allgemeinen noch für die konkrete Zustellung feststellen lasse.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die als Zustellerin im Kreis Heinsberg tätige Klägerin erlitt im Februar 2010 einen Dienstunfall, als sie bei der Zustellung von Briefen von zwei Huskies angegriffen und dabei von einem in den rechten Unterarm gebissen wurde. Im Rahmen der ärztlichen Behandlung erhielt sie eine Tetanus-Impfung, in deren Folge sie eine massive Erkrankung der Nervenbahnen erlitt. Die beklagte Bundesrepublik gewährte der Klägerin ein Unfallruhegehalt, aber kein erhöhtes Ruhegehalt.Das Verwaltungsgericht Aachen hat dies in seinem Urteil als richtig bestätigt. Voraussetzung für ein erhöhtes Unfallruhegehalt... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 09.04.2014
- 12 K 998/13 -

Vorwurf des Geheimnisverrats: Ohnmachtsanfall während Dienstgesprächs stellt keinen Dienstunfall dar

Beamter scheitert mit Klage auf Gewährung von Unfallruhegehalt

Erleidet ein Beamter während eines Dienstgesprächs einen Ohnmachtsanfall, so stellt dies keinen Dienstunfall dar. Denn es fehlt an einer äußeren Einwirkung im Sinne des Dienstunfallrechts. Dem Beamten steht daher kein Unfallruhegehalt zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2010 erlitt ein Beamter während eines Dienstgesprächs einen Ohnmachtsanfall, nachdem ihm gegenüber gleich zu Beginn ein schwerer Geheimnisverrat vorgeworfen wurde. Aufgrund dieses Vorfalls war er bis zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit im September 2012 krankgeschrieben. Der Beamte führte an, dass er wegen des... Lesen Sie mehr




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