die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „unbefugte Führung der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.08.2012
- 4 U 90/12 -
Steuerberater darf neben Berufsbezeichnung nicht Zusatz "Vorsitzender Richter a.D." führen
Nicht amtlich verliehene Berufsbezeichnungen und Hinweise auf ehemalige Beamteneigenschaft im beruflichen Verkehr unzulässig
Ein Steuerberater darf neben seiner Berufsbezeichnung nicht den Zusatz "Vorsitzender Richter a.D." führen. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Der Beklagte des zugrunde liegenden Falls, ein Rechtsanwalt und Steuerberater, ist früher im Landesdienst als Vorsitzender Richter am Finanzgericht tätig gewesen. Er führt im geschäftlichen Verkehr neben seiner Berufsbezeichnung Steuerberater den Zusatz „Vorsitzender Richter a.D.“. Die Klägerin, eine auch auf steuerrechtlichem Gebiet tätige Rechtsanwaltsgesellschaft, verlangt vom Beklagten die Unterlassung der Führung dieses Zusatzes, da sie irreführend sei. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen.Auf die Berufung der Anwaltsgesellschaft hat das Oberverwaltungsgericht den Beklagten verurteilt, es zu unterlassen, im beruflichen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.04.2005
- 21 BG 5727/04 -
Arzt gab sich als "Dr. med" und "Rechtsanwalt" aus
Ein Arzt darf zwar nicht unberechtigt den Doktortitel führen. Eine berufsrechtliche Ahndung ist aber neben einer strafrechtlichen Sanktion nicht immer notwendig. Entsprechendes gilt, wenn ein Arzt unberechtigt als Rechtsanwalt Korrespondenz führt.
Das Berufsgericht für Heilberufe in Frankfurt am Main sprach in einem jetzt rechtskräftig gewordenen Urteil vom 26.04.2005 einen 61-jährigen Arzt vom Vorwurf des Berufsvergehens frei, der im privaten Bereich unberechtigt den Doktortitel geführt und sich zeitweise auch als Rechtsanwalt ausgegeben hatte.Gegen ihn war durch das Amtsgericht A. ein Vollstreckungsbescheid wegen rückständigen... Lesen Sie mehr