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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „unangemessene Miete“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 20.05.2020
- S 179 AS 3426/20 ER -

Jobcenter muss unangemessen hohe Wohnkosten wegen Corona-Pandemie vorübergehend zahlen

Anspruch aus § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB 2 i.V.m. § 67 Abs. 2 SGB 2

Aufgrund der Corona-Pandemie muss das Jobcenter gemäß § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB 2 i.V.m. § 67 Abs. 3 SGB 2 zumindest für einen Zeitraum von sechs Monaten unangemessen hohe Wohnkosten übernehmen. Dies hat das Sozialgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Auszug eines Familienmitglieds im Juni 2019 bewohnte eine alleinerziehende und alleinsorgeberechtigte Mutter mit ihren zwei minderjährigen Kindern in einer Drei-Zimmer-Wohnung in Berlin. Die Mietkosten betrugen 990 EUR bruttowarm. Das Jobcenter hielt die Kosten für zu hoch und forderte die Kindesmutter letztmalig im September 2019 auf, sich eine angemessene Wohnung zu suchen. Nachdem die Mutter dem bis März 2020 nicht nachkam, kürzte das Jobcenter die Leistungen bezüglich der Wohnkosten. Dagegen richtete sich der Eilantrag der Mutter. Sie führte an, dass sie trotz intensiver Bemühungen im angespannten... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.02.2007
- L 7 AS 22/07 ER -

Arbeitslosengeld II: Behörde muss Mietschulden für zu teure Wohnung nicht übernehmen

Übernahme der Mietschulden wäre Aushöhlung des Grundsatzes, dass Kosten für unangemessene Wohnung nicht übernommen werden

Empfänger von Arbeitslosengeld II können nicht erwarten, dass die zuständige Behörde Mietschulden übernimmt, die durch den Verbleib in einer nicht angemessenen Wohnung verursacht wurden, wenn sie zuvor auch noch zur Kostensenkung durch die Behörde aufgefordert worden sind. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.

Im Fall lebte eine Arbeitslosengeld II-Empfängerin mit ihren zwei Kindern in einer 120 qm großen Wohnung für die sie monatlich 880,- EUR zzgl. Heizkosten zahlte. Das Jobcenter Hannover erstattete ihr einschließlich Nebenkosten nur 545,- EUR und forderte sie auf, die Unterkunftskosten zu senken.Mit der Zeit liefen 2.189,54 EUR Mietschulden auf. Das Sozialgericht Hannover... Lesen Sie mehr




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