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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18.06.2024
- 22 A 20.40009 -
Forschungsreaktor in Garching darf weiter mit hoch angereichertem Uran betrieben werden
Mangels geeigneter Brennelemente kann derzeit nicht umgerüstet werden
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der Forschungsreaktor in Garching bei München (Hochflussneutronenquelle München – FRM II) von der Technische Universität München (TUM) weiterhin mit hoch angereichertem Uran betrieben werden darf. Der BayVGH wies damit eine Klage des Bund Naturschutz Bayern ab, deren Ziel es war, den Freistaat Bayern (Beklagter) zu verpflichten, den Weiterbetrieb atomaufsichtlich zu untersagen, die Unwirksamkeit der Betriebsgenehmigung vom 2. Mai 2003 festzustellen bzw. hilfsweise diese zu widerrufen.
Der Kläger berief sich im Wesentlichen darauf, dass in der Genehmigung eine Frist bis 31. Dezember 2010 für die Umrüstung auf Brennelemente mit einem niedrigeren Anreicherungsgrad an Uran-235 gesetzt worden sei. Ein Betrieb bzw. dessen Wiederaufnahme mit hoch angereichertem Uran sei daher seit 1. Januar 2011 nicht mehr zulässig.Dem ist der BayVGH nicht gefolgt. Nach Auffassung des Gerichts ist in der Fristbestimmung weder eine Befristung noch eine inhaltliche Einschränkung der Betriebsgenehmigung als solche zu sehen. Vielmehr liege darin nur eine Auflage. Die TUM sei als Betreiberin verpflichtet worden, im internationalen Verbund... Lesen Sie mehr
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