die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Überwachungseinrichtungen“ veröffentlicht wurden
Arbeitsgericht Heilbronn, Beschluss vom 08.06.2017
- 8 BV 6/16 -
Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bezüglich des Betriebs einer App mit Kundenfeedbackfunktion
Kein Vorliegen einer technischen Überwachungseinrichtung
Eine App mit Kundenfeedbackfunktion unterliegt nicht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, wenn der Arbeitgeber nicht zur Abgabe eines Feedbacks auffordert und die gewonnenen Daten nicht programmgemäß technisch weiterverarbeitet werden. In diesem Fall liegt keine technische Überwachungseinrichtung im Sinne der Vorschrift vor. Dies hat das Arbeitsgericht Heilbronn entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Betreiberin eines Lebensmitteleinzelhandelsunternehmens betrieb eine App, die unter anderem eine Kundenfeedbackfunktion aufwies. Die Kommentare der Kunden wurden an eine Firma weitergeleitet und von dortigen Mitarbeitern entsprechend dem Thema des Kommentars an den jeweilig zuständigen Bereich weitergeleitet. Bei der Firma gingen zudem die Kundenrückmeldungen mittels des Kontaktformulars, durch Briefe und über das Telefon ein. Der Betriebsrat des Unternehmens vertrat die Ansicht, dass ihm ein Mitbestimmungsrecht bezüglich des Betriebs der App zustehe. Er wertete die App als technische Einrichtung zur... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.07.2017
- 2 AZR 681/16 -
BAG zur Verwendung von Keylogger zur Überwachung von Arbeitnehmern
Durch Keylogger gewonnene Erkenntnisse nicht verwertbar
Besteht kein auf den Arbeitnehmer bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung, dann ist der Einsatz eines Software-Keyloggers, mit dem alle Tastatureingaben an einen dienstlichen Computer für eine verdeckte Überwachung und Kontrolle des Arbeitnehmers aufgezeichnet werden, nach § 32 Abs. 1 BDSG* unzulässig. Dies hat das Bundesarbeitsgericht nunmehr in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im hier zu entscheidenden Fall war der Kläger bei der Beklagten seit 2011 als „Web-Entwickler“ beschäftigt. Im Zusammenhang mit der Freigabe eines Netzwerks teilte die Beklagte ihren Arbeitnehmern im April 2015 mit, dass der gesamte „Internet-Traffic“ und die Benutzung ihrer Systeme „mitgeloggt“ werde. Sie installierte auf dem Dienst-PC des Klägers eine Software, die sämtliche Tastatureingaben... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.07.2013
- 17 TaBV 222/13 -
Konzernbetriebsrat für Regelungen zur Anwendung von Überwachungseinrichtungen zuständig
Einsatz der Überwachungseinrichtungen betrifft mehrere Konzernunternehmen
Der Konzernbetriebsrat ist für Regelungen zur Anwendung von Überwachungseinrichtungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) zuständig, wenn Beschäftigte mehrerer Konzernunternehmen bei dem vorgesehenen Betriebsablauf von den Einrichtungen erfasst werden können. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Arbeitgeberin betreibt als Konzernobergesellschaft eines Krankenhauskonzerns ein Klinikum in Berlin; bei ihr ist der Konzernbetriebsrat errichtet. In dem Klinikum werden Arbeitnehmer weiterer Konzernunternehmen beschäftigt, ohne dass ein gemeinsamer Betrieb der Unternehmen besteht. Die Arbeitnehmer werden von verschiedenen... Lesen Sie mehr