die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Überwachungseinrichtungen“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 04.05.2023
- 5 P 16.21 -
Soziale Medien mit Kommentarfunktion können mitbestimmungspflichtige Überwachungseinrichtungen sein
Bereits das Speichern von Nutzerkommentaren mit verhaltens- oder leistungsbezogenen Angaben kann als selbstständige Überwachung angesehen werden
Betreibt eine Stelle der öffentlichen Verwaltung in sozialen Medien eigene Seiten oder Kanäle, kann wegen der für alle Nutzer bestehenden Möglichkeit, dort eingestellte Beiträge zu kommentieren, eine technische Einrichtung zur Überwachung des Verhaltens und der Leistung von Beschäftigten vorliegen, deren Einrichtung oder Anwendung der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund unterhält (teilweise zusammen mit anderen Rentenversicherungsträgern) im Rahmen ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und zur Personalgewinnung bei Facebook, Instagram und Twitter eigene Seiten und Kanäle. Von ihr dort eingestellte Beiträge können Nutzer nach eigenem Belieben kommentieren und dabei auch Verhalten oder Leistung einzelner Beschäftigter thematisieren. Beiträge und Kommentare werden von den sozialen Medien gespeichert, aber dort nicht für die Dienststelle ausgewertet. Während das Verwaltungsgericht ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats bejaht hat, hat das Oberverwaltungsgericht dessen Bestehen verneint.... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Heilbronn, Beschluss vom 08.06.2017
- 8 BV 6/16 -
Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bezüglich des Betriebs einer App mit Kundenfeedbackfunktion
Kein Vorliegen einer technischen Überwachungseinrichtung
Eine App mit Kundenfeedbackfunktion unterliegt nicht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, wenn der Arbeitgeber nicht zur Abgabe eines Feedbacks auffordert und die gewonnenen Daten nicht programmgemäß technisch weiterverarbeitet werden. In diesem Fall liegt keine technische Überwachungseinrichtung im Sinne der Vorschrift vor. Dies hat das Arbeitsgericht Heilbronn entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Betreiberin eines Lebensmitteleinzelhandelsunternehmens betrieb eine App, die unter anderem eine Kundenfeedbackfunktion aufwies. Die Kommentare der Kunden wurden an eine Firma weitergeleitet und von dortigen Mitarbeitern entsprechend dem Thema des Kommentars an den jeweilig zuständigen Bereich weitergeleitet. Bei der Firma gingen zudem... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.07.2017
- 2 AZR 681/16 -
BAG zur Verwendung von Keylogger zur Überwachung von Arbeitnehmern
Durch Keylogger gewonnene Erkenntnisse nicht verwertbar
Besteht kein auf den Arbeitnehmer bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung, dann ist der Einsatz eines Software-Keyloggers, mit dem alle Tastatureingaben an einen dienstlichen Computer für eine verdeckte Überwachung und Kontrolle des Arbeitnehmers aufgezeichnet werden, nach § 32 Abs. 1 BDSG* unzulässig. Dies hat das Bundesarbeitsgericht nunmehr in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im hier zu entscheidenden Fall war der Kläger bei der Beklagten seit 2011 als „Web-Entwickler“ beschäftigt. Im Zusammenhang mit der Freigabe eines Netzwerks teilte die Beklagte ihren Arbeitnehmern im April 2015 mit, dass der gesamte „Internet-Traffic“ und die Benutzung ihrer Systeme „mitgeloggt“ werde. Sie installierte auf dem Dienst-PC des Klägers eine Software, die sämtliche Tastatureingaben... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.07.2013
- 17 TaBV 222/13 -
Konzernbetriebsrat für Regelungen zur Anwendung von Überwachungseinrichtungen zuständig
Einsatz der Überwachungseinrichtungen betrifft mehrere Konzernunternehmen
Der Konzernbetriebsrat ist für Regelungen zur Anwendung von Überwachungseinrichtungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) zuständig, wenn Beschäftigte mehrerer Konzernunternehmen bei dem vorgesehenen Betriebsablauf von den Einrichtungen erfasst werden können. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Arbeitgeberin betreibt als Konzernobergesellschaft eines Krankenhauskonzerns ein Klinikum in Berlin; bei ihr ist der Konzernbetriebsrat errichtet. In dem Klinikum werden Arbeitnehmer weiterer Konzernunternehmen beschäftigt, ohne dass ein gemeinsamer Betrieb der Unternehmen besteht. Die Arbeitnehmer werden von verschiedenen... Lesen Sie mehr