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Donnerstag, 12. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „überlanges Gerichtsverfahren“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.11.2024
- 5 C 5.23 -

Kein Anspruch eines Personalrats auf Feststellung der unangemessenen Dauer eines vorangegangenen personal­vertretungs­rechtlichen Gerichtsverfahrens

Keine Entschädigung für Personalrat wegen überlanges Verfahren

Einem Personalrat stehen Ansprüche gegen den Staat auf Entschädigung wegen der unangemessenen Dauer eines vorangegangenen personal­vertretungs­rechtlichen Gerichtsverfahrens auch dann nicht zu, wenn er als Entschädigung nur die gerichtliche Feststellung der Überlänge begehrt. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig heute entschieden.

Der klagende Personalrat einer Behörde führte drei personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren vor dem Verwaltungsgericht, in denen er rügte, die Dienststellenleitung habe seine Mitbestimmungsrechte verletzt. In diesen Verfahren ging es unter anderem um die Mitbestimmung bei einer Versetzung, beim Verzicht auf eine Stellenausschreibung und bei der Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit. Die Verfahren dauerten in der ersten Instanz etwa 39, 37 und 22 Monate. Weil sich die jeweilige Verfahrensdauer vor dem Verwaltungsgericht aus seiner Sicht als unangemessen darstellte, hat der Personalrat Klagen gegen das Land als Träger der Gerichtsbarkeit... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Beschluss vom 11.11.2021
- B 14 AS 15/20 R -

Ent­schädigungs­zahlung wegen überlanger Gerichts­verfahrens­dauer ist kein Einkommen im Sinne des SGB II

Bundessozialgericht gibt Klägern recht

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Entschädigung wegen eines immateriellen Schadens aufgrund überlangen Gerichtsverfahrens - anders als vom beklagten Jobcenter und dem Landessozialgericht angenommen - nicht als Einkommen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II zu berücksichtigen ist.

Die Klägerin und ihr Ehemann hatten nach Abschluss eines Rechtsstreits Klage auf Zahlung einer Entschädigung nach § 198 Gerichtsverfassungsgesetz erhoben wegen der unangemessenen Dauer des Verfahrens. Dieser Rechtsstreit endete durch Vergleich. Das beklagte Land verpflichtete sich, an die Klägerin und ihren Ehemann jeweils eine Entschädigung für immaterielle Nachteile zu zahlen. Dem... Lesen Sie mehr