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Dienstag, 10. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „überhöhter Wohnbedarf“ veröffentlicht wurden

Landgericht Berlin, Beschluss vom 19.07.2023
- 64 S 260/22 -

Eigen­bedarfs­kündigung: Abstrakte Familienplanung kann keinen weit überhöhten Wohnbedarf rechtfertigen

Wohnung muss tatsächlichen Bedürfnissen der Bedarfsperson entsprechen

Eine abstrakte Familienplanung kann einen weit überhöhten Wohnbedarf nicht rechtfertigen. Die Wohnung muss den tatsächlichen Bedürfnissen der Bedarfsperson entsprechen. Anderenfalls ist die Eigen­bedarfs­kündigung unwirksam. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Vermieter einer Dreizimmerwohnung in Berlin im Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung erhoben, da sich die Mieterin weigerte die auf Eigenbedarf gestützte Kündigung zu akzeptieren. Der Enkel des Vermieters sollte in die Wohnung einziehen. Obwohl dieser noch keine konkrete Familienplanung hatte und noch nicht einmal über eine Partnerin verfügte, sollte der Enkel nach den Vorstellungen des Vermieters die Wohnung zur Familiengründung nutzen. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg wies die Räumungsklage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Vermieters.... Lesen Sie mehr