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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Übergangsgeld“ veröffentlicht wurden

Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 05.07.2023
- L 2 R 61/21 -

Versicherte hat Anspruch auf Übergangsgeld während einer Reha-Maßnahme

„Unmittelbar vor Beginn“ heißt nicht am Tag zuvor

Während einer stationären Rehabilitation haben Versicherte gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Anspruch auf Übergangsgeld. Voraussetzungen ist, dass sie unmittelbar vor Beginn der medizinischen Leistung Arbeitslosengeld oder eine vergleichbare Leistung bezogen haben und Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sind. Unmittelbarkeit ist auch dann gegeben, wenn zwischen dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld und der Bewilligung der Reha-Maßnahme neun Tage liegen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Eine 54-jährige Frau bezog bis Mitte April 2015 Arbeitslosengeld. Neun Tage später bewilligte die Rentenversicherung medizinische Rehabilitation, welche nach weiteren fünf Wochen durchgeführt wurde. Die Gewährung von Übergangsgeld für die Zeit der Reha Maßnahme lehnte die Rentenversicherung ab. Die Frau habe nicht unmittelbar vor Beginn der Reha-Maßnahme Arbeitslosengeld oder eine entsprechende Sozialleistung bezogen. Die Frau machte geltend, dass sie auf den Beginn der Reha keinen Einfluss gehabt habe.Das Hessische Landesssozialgericht verurteilte die Rentenversicherung, der Frau Übergangsgeld für die Zeit der medizinischen Reha-Maßnahme zu gewähren. Der Begriff... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 01.03.2018
- S 27 KR 1000/15 -

Berechnungs­grund­lage zur Berechnung von Krankengeld wegen Arbeitsunfähigkeit bei vorher erhaltenem Übergangsgeld

Festlegung eines niedrigeren Vomhundertsatzes bei Berechnung von Übergangsgeld anhand fiktiver Arbeitsentgelte zulässig

Für Versicherte, die vor einer Arbeitsunfähigkeit Übergangsgeld bezogen haben, das als Bezugspunkt ein fiktives tarifliches oder ortsübliches Arbeitsentgelt hatte, ist bei der Bestimmung der beitragspflichtigen Einnahmen zur Berechnung des Krankengeldes die Berechnungs­grund­lage nach der sich das Übergangsgeld berechnet hat, zugrunde zu legen.

Dem des zugrunde liegenden Verfahrens Kläger war von der Deutschen Rentenversicherung eine Umschulung zum Physiotherapeuten bewilligt worden mit Gewährung von Übergangsgeld. Für das Übergangsgeld wurden als Berechnungsgrundlage 65 vom Hundert des auf ein Jahr bezogenen tariflichen Arbeitsentgeltes zugrunde gelegt. Wegen Eintritts von Arbeitsunfähigkeit wurde die Bewilligung der Umschulung... Lesen Sie mehr