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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Türstangenschloss“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 04.10.2016
- 14 C 103/16 -

Wohnungsmieter muss durch ihn eingebautes Türstangenschloss nicht entfernen

Einbau eines Sicherheits­schlosses stellt vom Vermieter zu duldende Modernisierungs­maßnahme dar

Baut ein Wohnungsmieter eigenmächtig ein Türstangenschloss ein, so steht dem Vermieter kein Anspruch auf Beseitigung zu. Denn ein solches Sicherheitsschloss stellt eine vom Vermieter zu duldende Modernisierungs­maßnahme dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Mitte hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Mieter einer Wohnung im Jahr 2014 ohne Zustimmung ihrer Vermieterin ein Türstangenschloss nebst Türverstärkung eingebaut, nachdem Gespräche mit der Vermieterin über zusätzliche Sicherungen erfolglos blieben. Hintergrund dessen war, dass es im Jahr 2012 zu einem Wohnungseinbruch kam. Zudem stand die Hauseingangstür öfters offen. Die Vermieterin sah die Einheitlichkeit des Erscheinungsbilds aufgrund der von den Mietern des Hauses in unterschiedlicher Höhe angebrachten Sicherheitsschlösser für beeinträchtigt und klagte daher auf Beseitigung.Das... Lesen Sie mehr




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