Werbung
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „türkischer Arbeitnehmer“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.04.2015
- BVerwG 1 C 21.14 -
Keine Niederlassungserlaubnis für türkische Staatsangehörige bei fehlender Teilnahme am Integrationskurs
Rechtsstellung als Familienangehörige eines türkischen Arbeitnehmers bietet Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis und unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Ehefrau eines türkischen Arbeitnehmers, die ein unbefristetes Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsrecht EWG-Türkei erworben hat (Art. 7 ARB 1/80), keinen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hat, wenn sie nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und auch nicht an einem Integrationskurs teilgenommen hat, in dem ihr Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland vermittelt wurden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die 1984 geborene Klägerin türkischer Staatsangehörigkeit reiste 2005 im Rahmen des Familiennachzugs zu ihrem türkischen Ehemann in die Bundesrepublik Deutschland ein. Sie erhielt im gleichen Jahr erstmals eine Aufenthaltserlaubnis und wurde zugleich zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. Wegen ihrer Schwangerschaft brach die Klägerin den Integrationskurs vorzeitig ab. Auch nach der Geburt ihres Kindes besuchte sie den Integrationskurs nicht und begründete dies zunächst damit, dass sie ihr Kind betreuen müsse und eine schlechte Verkehrsanbindung bestehe. Später teilte sie mit, dass sie auch... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.11.2014
- BVerwG 1 C 4.14 -
Abschaffung des erlaubnisfreien Aufenthalts für türkische Kinder zulässig
Erstreckung der Aufenthaltserlaubnispflicht auf unter 16-jährige Ausländer durch zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt
Ein im Bundesgebiet geborenes Kind eines türkischen Arbeitnehmers, das nach der derzeitigen Rechtslage einer Aufenthaltserlaubnis bedarf, kann sich nicht auf die früher geltende Befreiung von der Aufenthaltserlaubnispflicht berufen. Zwar verbietet das Assoziierungsabkommen EWG -Türkei grundsätzlich eine nachteilige Veränderung der Rechtslage. Die Erstreckung der Aufenthaltserlaubnispflicht auf unter 16-jährige Ausländer ist jedoch durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens wurde im Jahre 2011 in Deutschland geboren und besitzt die türkische Staatsangehörigkeit. Sein Vater reiste im Jahre 1994 ein, ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sowie ordnungsgemäß als Arbeitnehmer beschäftigt.Der beklagte Landkreis lehnte im Februar 2012 den Antrag des Klägers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 18.12.2013
- 5 K 310/12.DA -
Im Bundesgebiet geborene Kinder unter 16 Jahre von in Deutschland lebenden türkischen Arbeitnehmern benötigen keinen eigenen Aufenthaltstitel
Kind hält sich gemäß des Assoziierungsabkommens mit der Türkei aufgrund seiner Geburt rechtmäßig und damit ordnungsgemäß im Bundesgebiet auf
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat entschieden, dass ein türkisches Kind einer abgelehnten Asylbewerberin und einem türkischen Arbeitnehmer, das im Bundesgebiet geboren wurde und im Besitz eines Passes ist, sich ohne Aufenthaltserlaubnis bis zum 16. Lebensjahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten darf. Dies gilt auch dann, wenn der Lebensunterhalt des Kindes nicht gesichert ist.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vater des Kindes ist türkischer Arbeitnehmer und lebt seit 1994 im Bundesgebiet. Die Mutter reiste 2009 ein und stellte einen Asylantrag, der abgelehnt wurde. Das am 2011 in Worms geborene Kind besitzt einen türkischen Nationalpass. Die Ausländerbehörde lehnte den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ab, weil der Lebensunterhalt... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19.03.2013
- 1 C 12.12 -
Keine diskriminierenden Gebühren für Aufenthaltspapiere türkischer Arbeitnehmer
Unverhältnismäßig hohe Gebühren stellen diskriminierende Arbeitsbedingung dar
Gebühren, die von einem türkischen Arbeitnehmer für Aufenthaltsdokumente erhoben werden, sind nicht mit dem Assoziationsrecht EWG-Türkei zu vereinbaren, wenn sie im Vergleich zu entsprechenden Gebühren für Unionsbürger unverhältnismäßig hoch sind. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall ist er Kläger ein türkischer Arbeitnehmer und lebt seit 2003 in Deutschland. Zum Nachweis seines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts stellte ihm die Ausländerbehörde 2010 eine befristete Aufenthaltserlaubnis aus, die sie 2011 verlängerte. 2012 erhielt der Kläger eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG. Die für diese drei Amtshandlungen erhobenen Gebühren... Lesen Sie mehr