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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „truppenärztliche Versorgung“ veröffentlicht wurden
Bundessozialgericht, Urteil vom 30.09.2021
- B 9 V 1/19 R -
Soldatenversorgung auch bei Geburtsschäden des Kindes einer Soldatin in einem zivilen Krankenhaus möglich
Durch hinzugezogenen Zivilarzt verursachte Gesundheitsschäden begründen Wehrdienstbeschädigungen im Sinne des Soldatenversorgungsgesetzes
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Soldatenversorgung auch Geburtsschäden des Kindes einer Soldatin umfassen kann, die auf Behandlungsfehler ziviler Ärzte zurückzuführen sind.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mutter des Klägers war während ihrer Schwangerschaft Soldatin auf Zeit. Die ambulante und stationäre Schwangerschaftsbetreuung einschließlich der geburtshilflichen Behandlung erfolgte nicht durch Bundeswehrärzte, sondern auf Kosten der Bundeswehr durch zivile Ärzte. Daneben fand eine truppenärztliche Mitbetreuung statt. In deren Rahmen wurden der Mutter des Klägers wegen ihrer unsicheren gesundheitlichen Situation bei vorzeitiger Wehentätigkeit vorsorglich entsprechende Überweisungen mitgegeben. Nachdem sich die Soldatin auf Anraten und Anmeldung des truppenärztlich hinzugezogenen behandelnden Gynäkologen... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.10.2013
- BVerwG 5 C 29.12 -
Soldatin hat Anspruch auf Kostenübernahme für ärztliche Maßnahmen der künstlichen Befruchtung
Truppenärztliche Versorgung bedarf gesetzlicher Grundlage
Für die Ansprüche der Soldatinnen und Soldaten auf Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung besteht keine ausreichende gesetzliche Grundlage. Die bisherige Praxis, den Leistungsumfang der medizinischen Versorgung durch Verwaltungsvorschriften zu bestimmen, ist verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Im Streitfall begehrt die Klägerin, eine Soldatin auf Zeit, die Kostenübernahme für ärztliche Maßnahmen der künstlichen Befruchtung (hier der homologen In-vitro-Fertilisation). Dabei werden der Frau Eizellen aus dem Eierstock entnommen und außerhalb des Mutterleibs mit dem Samen des Ehemanns befruchtet. Der Dienstherr lehnte die Erstattung der Kosten mit der Begründung ab, die künstliche... Lesen Sie mehr