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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Treppensturz“ veröffentlicht wurden

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02.06.2021
- 11 U 31/21 -

Wattenmeer: Keine Haftung für Sturz auf Treppe zum Watt

Badegäste müssen sich auf die typischen Gefahren des Meeresstrandes einstellen

Auf die typischen Gefahren des Meeresstrandes müssen sich Badegäste einstellen. An die Rutschfestigkeit außendeichs am Meer gelegener Badetreppen sind deshalb nicht die gleichen Anforderungen zu stellen, die für Treppen in Sport- und Arbeitsstätten gelten.

Die Klägerin beanspruchte Schadensersatz wegen eines Sturzes auf einer Treppe der „Familienlagune Perlebucht“ in Büsum. Dabei handelt es sich um eine lagunenartig angelegte künstliche Aufschüttung mit zwei Innenbecken, von deren Außenbereich mehrere Treppen je nach Tidenhub ins Watt bzw. in die Nordsee führen. Hier war unter anderem eine breite Treppenanlage errichtet mit in der Mitte geführtem doppelten Handlauf und einem Mittelpodest. Die Klägerin stürzte bei der Benutzung einer der Treppen, als sie die erste im Wasser befindliche Stufe erreichte. Durch den Sturz erlitt sie einen Oberschenkeltrümmerbruch oberhalb des Gelenkkopfes und musste am Folgetag operiert werden.... Lesen Sie mehr

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Bundessozialgericht, Urteil vom 08.12.2021
- B 2 U 4/21 R -

Weg vom Bett ins Homeoffice gesetzlich unfallversichert

Treppensturz im Homeoffice stellt Arbeitsunfall dar

Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Der Kläger befand sich auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme von seinem Schlafzimmer in das eine Etage tiefer gelegene häusliche Büro. Üblicherweise beginnt er dort unmittelbar zu arbeiten, ohne vorher zu frühstücken. Beim Beschreiten der die Räume verbindenden Wendeltreppe rutschte er aus und brach sich einen Brustwirbel. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte Leistungen aus Anlass des... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Essen, Urteil vom 09.11.2020
- L 17 U 487/19 -

Sturz auf dem Weg ins Homeoffice kein Arbeitsunfall

LSG Essen zum Betriebsweg im Homeoffice

Der vom Kläger zu Beginn seiner Tätigkeit zurückgelegte Weg ist weder als Weg zur Arbeit noch als Betriebsweg gesetzlich unfallversichert. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in seinem Urteil vom 09.11.2020 entschieden.

Der Kläger ist als Gebietsverkaufsleiter seit mehreren Jahren im Außendienst versicherungspflichtig beschäftigt. Er arbeitet dabei regelmäßig auch im Homeoffice. Im September 2018 stürzte der Kläger auf dem Weg von den Wohnräumen in seine Büroräume eine Wendeltreppe hinunter. Dabei erlitt er einen Brustwirbeltrümmerbruch. Die beklagte Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik lehnte... Lesen Sie mehr




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