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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Trennwand“ veröffentlicht wurden

Landgericht Berlin, Urteil vom 20.12.2016
- 63 S 115/16 -

Mieter zum Rückbau einer ohne Genehmigung errichteten Trennwand verpflichtet

Errichtung einer Trennwand aus Rigipsplatten nicht vom vertragsgemäßen Gebrauch gedeckt

Errichtet ein Mieter ohne Genehmigung durch seinen Vermieter in seiner Wohnung eine mehrere Meter lange Trennwand aus Rigipsplatten mit einer Tür samt Zarge, so liegt ein vertragswidriger Gebrauch im Sinne von § 541 BGB vor. Der Vermieter kann somit den Rückbau verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung errichteten in einem Raum eine mehrere Meter lange Trennwand aus Rigipsplatten mit Tür samt Zarge. Da die Vermieterin ihre Zustimmung dazu nicht erteilt hatte, verlangte sie den Rückbau. Sie verwies zur Begründung auf eine Regelung im Mietvertrag, wonach sämtliche baulichen Maßnahmen unter dem Erlaubnisvorbehalt der Vermieterin stand. Da die Mieter sich weigerten die Trennwand zu entfernen, erhob die Vermieterin Klage. Nachdem das Amtsgericht der Klage stattgab, musste das Landgericht über den Fall entscheiden.Das Landgericht... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hanau, Urteil vom 12.12.1978
- 32 C 69/78 -

Recht zur Mietminderung bei notdürftiger Abstützung der Decke einer Garage, noch nicht verputzten Außen- und Innenwänden sowie bei noch nicht vorhandener Trennwand zur anderen Doppelgarage

Miete der Garage kann um 2/3 gemindert werden

Muss die Decke einer Garage notdürftig abgestützt werden, sind die Außen- und Innenwände noch unverputzt und ist die Trennwand zur anderen Doppelgarage noch nicht vorhanden, kann die Miete für die Garage um 2/3 gemindert werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hanau hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Garage seine Miete, da die Decke der Garage notdürftig abgestützt werden musste, die Außen- und Innenwände noch unverputzt waren und die Trennwand zur anderen Doppelgarage noch nicht vorhanden war. Da der Vermieter ein Minderungsrecht nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Spandau, Urteil vom 04.04.2014
- 3 C 576/13 -

Keine Mietminderung aufgrund mangelnder Schallisolierung innerhalb der Wohnung

Lärmschutz gegenüber fremden Wohnungen höher

Kommt es innerhalb einer Mietwohnung wegen einer mangelnden Schallisolierung zu einer Geräuschbelästigung, so begründet dies in der Regel kein Recht zur Mietminderung. Denn nur gegenüber fremden Wohnungen sind besondere Anforderungen an den Lärmschutz zu stellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Spandau hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beklagten sich im Oktober 2012 die Mieter einer Wohnung über eine innerhalb ihrer Wohnung auftretende Geräuschbelästigung. So befand sich zwischen dem Badezimmer und dem Schlafzimmer eine nur 6 cm dicke Trennwand. Dadurch waren im Schlafzimmer Geräusche vom laufenden Wasser sowie der Betätigung der Armaturen zu hören. Da die Vermieterin die Beschwerden... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 20.03.2014
- 67 S 490/11 -

Aus dünner Spanplatte oder Holzplatte gefertigte Trennwand zur Nachbarwohnung ist ein Mietmangel

Vermieter zur Mängelbeseitigung verpflichtet

Besteht in einem Altbau die Trennwand zur Nachbarwohnung aus einer dünnen Span-/Holzplatte, so stellt dies einen Mietmangel dar. Der Vermieter ist in einem solchen Fall verpflichtet den Mangel zu beseitigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand in einem im Jahr 1900 errichteten Altbau die Trennwand zur Nachbarwohnung aus einer Span-/Holzplatte. Die ursprünglich vorhandene gemauerte Trennwand wurde im Jahr 1950 nachträglich durch die Span-/Holzplatte ersetzt. Der Mieter der Wohnung klagte aufgrund dessen gegen seinen Vermieter auf Beseitigung des Mangels. Nachdem sich das Amtsgericht Berlin-Tiergarten... Lesen Sie mehr

Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 02.12.2011
- 9 S 236/11 -

Verschlechterte Sicht wegen einer nachträglich errichteten Holzwand an der Grenze zum Nachbargarten ist kein Mietmangel

Unmittelbare Gebrauchs­tauglichkeit der Mietsache ist nicht beeinträchtigt

Errichten die Nachbarn entlang ihrer Gartengrenze eine Holzwand, so besteht aufgrund einer möglichen Verschlechterung der Aussicht kein Mietmangel. Wäre die besondere Lage des Gartens und der Ausblick jedoch Bestandteil des Mietvertrags und würde sich auf den Mietpreis auswirken, so läge ein Grund zur Mietminderung vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe hervor.

Im vorliegenden Fall machten Mieter Mietminderung wegen einer nachträglich von den Nachbarn errichteten Holztrennwand entlang ihrer Gartengrenze geltend. Der Vermieter forderte die Zahlung der vollständigen Miete, da für ihn ein Mietmangel nicht ersichtlich war.Das Landgericht Karlsruhe bestätigte, dass ein Mietmangel nicht vorgelegen habe. Das Gericht teilte die Ansicht... Lesen Sie mehr




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