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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Transparenz“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 15.12.2023
- 10 A 11127/22.OVG -
Keine Auskunftspflicht des Justizministeriums zur Air Base Ramstein
Keine Anspruchsverpflichtung nach dem Landestransparenzgesetz
Das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz ist nach dem Landestransparenzgesetz nicht zur Auskunft über amtliche Informationen verpflichtet, die im Zusammenhang mit dessen Funktion als Aufsichtsbehörde über die Staatsanwaltschaften stehen. Amtliche Informationen des Justizministeriums, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren wegen der Steuerung von US-Kampfdrohnen über die Air Base Ramstein stehen, unterliegen daher nicht der Transparenzpflicht. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Im April 2021 wandte sich der Kläger an das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz und verlangte Auskünfte über die Air Base Ramstein, einen Militärflugplatz in Rheinland-Pfalz, der von den US-Streitkräften genutzt wird. Unter Bezugnahme auf seine im Februar 2021 bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gestellte Strafanzeige wegen der Steuerung von Kampfdrohnen über die Air Base Ramstein bat er um die Beantwortung u.a. der Fragen, welche Erkenntnisse das Justizministerium über die Rolle der Air Base Ramstein bei dem Einsatz von US-Kampfdrohnen habe und welche konkreten Bemühungen es seitens des Ministeriums zur verfassungsrechtlichen Aufklärung... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.02.2020
- 12 B 1351/19 -
Aufhebung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege wegen fehlender Kooperationsbereitschaft und Transparenz rechtmäßig
Fehlende Kooperationsbereitschaft und Transparenz gegenüber den Erziehungsberechtigten rechtfertigt Aufhebung der Pflegeerlaubnis
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, das eine Erlaubnis zur Kindertagespflege aufzuheben ist, wenn die Tagespflegeperson es an der notwendigen Kooperationsbereitschaft und Transparenz gegenüber den Erziehungsberechtigten fehlen lässt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Stadt Bonn hatte die der Antragstellerin erteilte Pflegeerlaubnis mit der Begründung aufgehoben, sie weise nicht mehr die erforderliche Eignung für die Kindertagespflege auf. Die Pflegeerlaubnis hätte daher nicht mehr erteilt werden dürfen. Die Antragstellerin hatte auf den von ihr und den Erziehungsberechtigten unterschriebenen und an... Lesen Sie mehr
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