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Freitag, 6. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „tot“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.11.2016
- 30 C 1675/16 (75) -

Schadens­ersatz­anspruch nach Hitzetod des Hundes beim Ausführenlassen durch einen Dritten

Kein Anspruch auf Ersatz der Kosten einer Tiereinäscherung

Dem Halter eines Hundes steht gemäß § 823 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Schadensersatz zu, wenn sein Hund beim Ausführenlassen durch einen Dritten einen Hitzetod stirbt. Jedoch kann er nicht die Kosten für die Einäscherung des Hundes ersetzt verlangen, sondern lediglich die Kosten für die Übergabe des Kadavers an die kommunalen Tier­körper­beseitigung. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer urlaubsbedingten Abwesenheit im August 2015 übergab der Halter einer französischen Bulldogge den Hund einer Bekannten, damit sich diese um ihn kümmern konnte. Er gab ihr dabei unter anderem die Anweisung den Hund nur angeleint auszuführen. Zur Mittagszeit an einem sehr heißen Tag konnte die Bekannte arbeitsbedingt nicht mit dem Hund ausgehen, so dass sie ihre Mitbewohnerin bat, mit dem Tier rauszugehen. Diese kam dem auch nach. Da sie den Hund aber unangeleint ausführte, entwischte ihr der Hund. Erst am späten Nachmittag wurde der Hund aufgefunden. Die herbeigerufene Tierrettung konnte nur... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 27.01.1994
- 8 U 2961/93 -

Wildschadenklausel einer Teil­kasko­versicherung: Bei Zusammenstoß mit wenige Augenblicke zuvor getötetem Reh besteht Anspruch auf Versicherungsschutz

Beschränkung des Versicherungs­schutzes auf Kollision mit in Bewegung befindlichem Haarwild nicht sachgerecht

Stößt ein PKW mit einem wenige Augenblicke zuvor getötetem Reh zusammen und entsteht dadurch ein Schaden am PKW, besteht ein Anspruch auf Versicherungsschutz gegenüber der Teil­kasko­versicherung. Der Versicherungsschutz ist nicht allein auf Kollisionen mit in Bewegung befindlichen Tieren beschränkt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kam ein Autofahrer mit seinem PKW von der Fahrbahn ab, weil er gegen ein wenige Augenblicke zuvor von einem vorausfahrendem PKW getötetem Reh gestoßen ist. Die Teilkaskoversicherung weigerte sich aber später den entstandenen Schaden zu regulieren. Zur Begründung verwies sie darauf, dass der Versicherungsschutz nur für eine Kollision mit in Bewegung befindlichem... Lesen Sie mehr

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 07.02.2007
- 5 S 244/06 -

Autoschäden aufgrund Überfahrens eines bereits toten Wildschweins vom Versicherungsschutz umfasst

Verwirklichung der spezifischen Tiergefahr bei Überfahren eines bewegungslosen Tiers

Überfährt ein Autofahrer ein bereits totes Wildschwein und wird dadurch das Auto beschädigt, so hat sich die spezifische Tiergefahr verwirklicht. Es besteht somit ein Anspruch auf Versicherungsschutz durch die Teil­kasko­versicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2005 überfuhr ein Autofahrer auf der Autobahn ein auf der Fahrbahn regungslos liegendes Wildschein. Aufgrund dessen löste sich der seitliche Fahrerairbag aus. Der Autofahrer beanspruchte daraufhin seine Teilkaskoversicherung. Diese weigerte sich aber den Schaden in Höhe von ca. 970 EUR zu regulieren. Ihrer Meinung nach habe sich durch... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht München, Urteil vom 15.01.1986
- 10 U 4630/85 -

Haftpflicht-Versicherung: Zusammenstoß mit bereits totem Rehbock nicht von Wildschadensklausel umfasst

Wildschadenklausel schützt nur vor Zusammenstoß mit in Bewegung befindlichen Haarwild

Stößt ein Autofahrer mit einem bereits toten Rehbock zusammen, so ist dies nicht von der Wildschadensklausel umfasst. Ein Anspruch auf Versicherungsschutz besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Juni 1982 auf einer Autobahn aus ungeklärten Gründen zu einem Autounfall bei dem der PKW-Fahrer verstarb und das Fahrzeug beschädigt wurde. Der Halter des PKW behauptete der Unfall sei aufgrund eines Zusammenstoßes mit einem bereits zuvor überfahrenen und somit toten Rehbock verursacht worden und beanspruchte daher seine Kaskoversicherung. Da... Lesen Sie mehr