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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Toilettenfrauen“ veröffentlicht wurden

Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 28.03.2013
- 7 Ca 541/12 -

"Toilettenfrau" hat keinen Anspruch auf Zahlung des tariflichen Mindestlohns

Angestellte kann überwiegende Beschäftigung als Reinigungskraft nicht ausreichend nachweisen

Das Arbeitsgericht Hamburg hat die Klage einer "Toilettenfrau" auf Zahlung des tariflichen Mindestlohns für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung abgewiesen.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls war von April bis September 2012 als so genannte Sanitärbetreuerin für ein Dienstleistungsunternehmen in den Räumen eines großen Hamburger Warenhauses tätig. Sie hat für ihre Vollzeittätigkeit ein Grundgehalt von 600 Euro brutto erhalten. Zusätzlich hat der Arbeitgeber jedenfalls in den letzten Monaten des Arbeitsverhältnisses freiwillige Prämien gezahlt.Die Klägerin verlangte die Zahlung des tariflichen Mindestlohns nach dem "Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland" vom 23. August 2011 von 8,82 Euro je Stunde verlangt.... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Berlin, Urteil vom 29.08.2012
- S 73 KR 1505/10 -

"Toilettenfrauen" sind Reinigungskräfte - keine Trinkgeld-Bewacher

Anwendung des Tarifvertrag des Gebäudereinigerhandwerks: Berliner Firma muss über 100.000 Euro Versicherungsbeiträge nachzahlen

Ein Betrieb, der sich für die Erlaubnis zum Sammeln von Trinkgeldern verpflichtet, z. B. in Warenhäusern und Einkaufszentren öffentlich zugängliche Kundentoiletten sauber zu halten, ist ein Reinigungsbetrieb. Die bei ihm angestellten Toilettenfrauen sind schwerpunktmäßig Reinigungskräfte und nicht lediglich Bewacherinnen von Trinkgeldtellern. Für sie gilt der Tarifvertrag des Gebäudereinigerhandwerks. Die Höhe der geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge berechnet sich deshalb nach den tarifvertraglich vorgeschriebenen Mindestlöhnen und nicht nach den niedrigeren tatsächlich gezahlten Löhnen. Dies entschied das Sozialgericht Berlin.

In dem zugrunde liegenden Fall führte die Deutsche Rentenversicherung Bund im September 2009 eine Betriebsprüfung bei einem Berliner „Reinigungsservice“ durch, der sich auf die Betreuung öffentlich zugänglicher Toilettenanlagen in Einkaufszentren, Warenhäusern und ähnlichen Einrichtungen spezialisiert hat. Im Ergebnis forderte die Rentenversicherung für den Prüfzeitraum 2005 bis 2008... Lesen Sie mehr