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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tierversuche“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 19.06.2019
- 4 L 2305/19.GI -

Philipps-Universität Marburg darf vorerst keine weiteren Tierversuche an Dsungarischen Zwerghamstern durchführen

Abwägung zwischen Folgen für geltend gemachte Wissenschafts­freiheit einerseits und Belangen des Tierschutzes andererseits fällt nicht zu Gunsten der Universität aus

Das Verwaltungsgericht Gießen hat einen Eilantrag der Philipps-Universität Marburg abgelehnt, mit dem diese sich gegen die verweigerte Erlaubnis des Regierungs­präsidiums Gießen für die Durchführung von Tierversuchen an 36 Dsungarischen Zwerghamstern wehren wollte.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Philipps-Universität Marburg die Genehmigung zur Durchführung von Tierversuchen an 36 Dsungarischen Zwerghamstern im Rahmen des "ESA"-Projektes beantragt. Dabei sollte das Toporverhalten bei den Zwerghamstern und dessen Abhängigkeit von der Aktivität des sympathischen Nervensystems untersucht werden. Als Torpor bezeichnet man einen schlafähnlichen physiologischen Zustand, der vor allem bei kleineren Säugetieren und Vögeln vorkommt, wobei Stoffwechsel und Energieumsatz weitgehend abgeschaltet werden, die Körpertemperatur auf das Niveau der Umgebungstemperatur abgesenkt und alle Körperfunktionen gleichsam auf Sparflamme... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.09.2018
- 20 B 569/18 -

Wissenschaftlerin der Hautklinik darf vorläufig weiterhin Tierversuche durchführen

Ober­verwaltungs­gericht äußert Zweifel an Rechtmäßigkeit der Untersagungs­anordnung der Stadt Münster

Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat die sofortige Vollziehung einer Ordnungsverfügung der Stadt Münster ausgesetzt, mit der diese einer Wissenschaftlerin der Hautklinik des Universitäts­klinikums in Münster aus Tierschutzgründen das Halten und Betreuen von Tieren für die Durchführung von Tierversuchen untersagt hatte. Damit gab das Gericht der Beschwerde der Antragstellerin gegen die anderslautende erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster statt.

Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Oberlandesgericht aus, dass an der Rechtmäßigkeit der Untersagungsanordnung Zweifel bestünden, die im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht ausgeräumt werden könnten. Die Untersagung beruhe auf der Annahme der Stadt, die Wissenschaftlerin sei verantwortlich dafür, dass drei für Tierversuche gehaltene Mäuse unter Berücksichtigung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 22.08.2018
- 21 K 11572/17 -

Standard-Tierversuche an Mäusen zu Ausbildungszwecken untersagt

Erneute Durchführung bereits belegter Standardversuche nicht notwendig

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass eine Verfügung des Land Nordrhein-Westfalen für rechtmäßig erklärt, mit der der Universität Bonn untersagt wurde, Tierversuchen an Mäusen zu Ausbildungszwecken durchzuführen.

Im zugrunde liegenden Fall wollte die Universität Bonn bei den beabsichtigten Versuchen den Mäusen - ganz überwiegend - Psychopharmaka oder Alkohol injizieren. In der Folge sollten die Mäuse u.a. speziellen Herausforderung ausgesetzt werden (Setzen in ein Labyrinth, Setzen in eine Arena, Setzen in ein mit Wasser gefülltes Becherglas, Setzen auf eine Wärmeplatte). Das Land Nordrhein-Westfalen... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 12.04.2018
- 1 L 2222/17 -

Halten von Mäusen für Tierversuche untersagt

Halterin von Tierversuchsmäusen verstößt grob gegen tierschutz­rechtliche Anforderungen

Das Verwaltungsgericht Münster hat die Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung der Stadt Münster - vorläufig - bestätigt, mit der einer Wissenschaftlerin der Hautklinik der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit sofortiger Wirkung das Halten und Betreuen von Tieren untersagt wurde, die in Tierversuchen gezüchtet und gehalten werden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster hatte nach einem anonymen Hinweis am 20. Juni 2017 beim Veterinäramt der Stadt Münster eine Selbstanzeige über eine unerlaubte Tierhaltung im Keller der Hautklinik der Medizinischen Fakultät der Universität erstattet. Bei einer Überprüfung am selben Tag durch zwei amtliche Tierärztinnen waren... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 21.09.2016
- C-592/14 -

Verbot von Tierversuchen: Inverkehrbringen von Tierversuchs-Kosmetika unzulässig

Unionrecht unterscheidet nicht nach Ort für Durchführung der Tierversuche

Das Unionsrecht schützt den europäischen Markt vor kosmetischen Mitteln, deren Bestandteile in Tierversuchen bestimmt worden sind. Wurden diese Versuche außerhalb der Union durchgeführt, um das Mittel in Drittländern vermarkten zu können, und wird das Ergebnis dieser Versuche verwendet, um die Sicherheit des Mittels nachzuweisen, kann das Inverkehrbringen dieses Mittels auf dem Unionsmarkt verboten werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.

Die "European Federation for Cosmetic Ingredients" (EFfCI) ist ein Wirtschaftsverband, der Hersteller von in kosmetischen Mitteln verwendeten Bestandteilen in der Europäischen Union vertritt. Drei ihrer Mitglieder führten außerhalb der Union Tierversuche durch, um kosmetische Mittel, die bestimmte Bestandteile enthalten, in China und in Japan verkaufen zu können. Die EFfCI erhob bei... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 20.01.2014
- BVerwG 3 B 29.13 -

Freie Hansestadt Bremen zur Erteilung einer tier­schutz­rechtlichen Genehmigung für Tierversuche verpflichtet

Belastungen der Versuchstiere im Hinblick auf die hohe wissenschaftliche Bedeutung des Versuchsvorhabens ethisch vertretbar

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat eine Entscheidung des Ober­verwaltungs­gerichts Bremen bestätigt, mit dem die Freie Hansestadt Bremen verpflichtet wurde, dem Leiter der Abteilung Neurobiologie des Instituts für Hirnforschung der Universität Bremen die von diesem beantragte tier­schutz­rechtliche Genehmigung von Tierversuchen zu erteilen.

Das Oberverwaltungsgericht hatte zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass die Belastungen der Versuchstiere (Rhesusaffen) im Hinblick auf die hohe wissenschaftliche Bedeutung des Versuchsvorhabens ethisch vertretbar seien. Auf der Grundlage der vorgelegten Sachverständigengutachten seien die Belastungen allenfalls als mäßig einzustufen. Der Freien Hansestadt Bremen stehe... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 12.12.2012

Tierversuche mit Rhesusaffen an der Universität Bremen zulässig

OVG Bremen verneint Verstoß gegen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes

Die am Institut für Kognitionsforschung der Universität durchgeführten Tierversuche mit Rhesusaffen (Makaken) verstoßen nicht gegen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Bremen.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte die für den Tierschutz zuständige Behörde es im Jahr 2008 abgelehnt, die erforderliche Genehmigung zu erteilen. Sie hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass den Tieren bei den Versuchen erhebliche Leiden zugefügt würden. Zu der Frage der Belastung der Versuchstiere waren im Laufe des Verwaltungs- und Gerichtsverfahrens verschiedene Gutachten... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 25.11.2011
- 1 B 272/11 -

OVG Bremen: Bremer Institut für Hirnforschung darf vorläufig weiterhin Affenversuche durchführen

Gericht verlängert befristete einstweilige Anordnung um ein Jahr

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat entschieden, dass die laufenden Versuchsreihen mit Affen (Makaken) und Ratten am Institut für Hirnforschung der Universität Bremen vorläufig fortgeführt werden dürfen. Dies betrifft jedoch nut die Fortführung der laufenden, noch nicht abgeschlossenen Versuchsreihen. Die Durchführung neuer Versuchsreihen, deren Genehmigung am 3. November 2011 abgelehnt wurden, war nicht Gegenstand des Verfahrens.

Im zugrunde liegenden Fall brach im Jahr 2008 im Institut für Hirnforschung an der Universität Bremen ein Streit um die Tierversuche aus, als die Gesundheitsverwaltung eine weitere Genehmigung der am Institut für Hirnforschung durchgeführten Tierversuche ablehnte, weil diese aus ihrer Sicht ethisch nicht gerechtfertigt und damit mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar seien. Der Streit... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 08.09.2010
- 1 L 832/10.MZ -

Erhöhter Ricingehalt in Düngemittel – Vertrieb zu Recht untersagt

Amtlichen Proben belegen einen um ein Vielfaches über dem als unbedenklich anzusehenden Höchstwert an Ricin

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier hat einer rheinland-pfälzischen Firma unter Anordnung des Sofortvollzugs zu Recht untersagt, 211 Tonnen des Düngemittels Rizinusschrot wegen eines bedenklichen Ricingehaltes in den Verkehr zu bringen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier.

Im zugrunde liegenden Fall wurde die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) darüber informiert, dass eine rheinland-pfälzische Firma (Antragstellerin) gepressten Rizinusschrot als Düngemittel in Verkehr bringt, der eine bedenkliche Menge an Ricin enthält. Dies beruhte auf einer Meldung des Robert-Koch-Instituts, das auf Veranlassung der Antragstellerin Proben deren Rizinusschrots... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 19.12.2008
- 5 V 3719/08 -

Tierversuche dürfen vorläufig fortgesetzt werden

Professor Dr. Kreiter forscht an der Universität Bremen seit 1997 auf dem Gebiet der Neuro- und Kognitivforschung. Er führt zu diesem Zweck Tierversuche mit Ratten und Makaken (nicht-humane Primaten) durch. Für diese Tierversuche waren ihm in der Vergangenheit von der Freien Hansestadt Bremen, vertreten durch die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, - Antragsgegnerin - mehrfach befristete Genehmigungen erteilt worden, zuletzt im November 2005 mit Gültigkeit bis zum 30.11.2008. Einen Antrag auf Erteilung einer weiteren Tierversuchsgenehmigung lehnte die Antragsgegnerin mit Bescheid vom 15.10.2008 ab. Über einen gegen diese Ablehnungsentscheidung eingelegten Widerspruch hat die Antragsgegnerin noch nicht entschieden.

Mit ihrem Eilantrag beim Verwaltungsgericht erstrebten zunächst die Universität und Prof. Dr. Kreiter, die vorläufige Fortführung der Tierversuche zu ermöglichen, bis über die Erteilung der Tierversuchsgenehmigung abschließend entschieden ist. Die Universität hat ihren Eilantrag zwischenzeitlich aus formalen Gründen zurück genommen. Das Verfahren wird von Prof. Dr. Kreiter fortgeführt.... Lesen Sie mehr




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