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Dienstag, 23. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tierarzneimittelgesetz“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.01.2022
- 1 BvR 2380/21 und 1 BvR 2449/21 -

Eilantrag gegen Verbot der Anwendung von Humanhomöopathika durch Tierheilpraktiker erfolglos

Dargelegte Nachteile rechtfertigen keinen Erlass einer einstweiligen Anordnung

Mit Beschluss hat das Bundes­verfassungs­gericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem sich die Beschwerde­führerinnen als praktizierende Tier­heil­praktikerinnen gegen § 50 Abs. 2 Tier­arzneimittel­gesetz (TAMG) wenden, der am 24.01.2022 in Kraft getreten ist. Die Verfassungs­beschwerden sind zwar weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Wird im Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, gelten dafür jedoch besonders hohe Hürden. Solche für eine Aussetzung sprechenden Gründe von ganz besonderem Gewicht haben die Beschwerde­führerinnen nicht substantiiert dargelegt.

Die Beschwerdeführerinnen arbeiten hauptberuflich seit vielen Jahren als Tierheilpraktikerinnen und bestreiten damit einen Großteil ihres Lebensunterhalts. Sie behandeln vor allem Hunde, Katzen und Pferde, zum Teil auch Kleintiere. Sie arbeiteten dabei (nahezu) ausschließlich klassisch homöopathisch unter Anwendung hochpotenzierter registrierter Humanhomöopathika. Nach bisheriger und bis zum Ablauf des 27. Januar 2022 geltender Rechtslage ist auch Personen, die nicht Tierärztinnen oder Tierärzte sind, die Anwendung nicht-verschreibungspflichtiger Humanarzneimittel bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, gestattet. Tierheilpraktikerinnen... Lesen Sie mehr