wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Telefonsex“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Bonn, Urteil vom 16.08.2007
- 3 C 65/07 -

Vater haftet für Erotikanrufe des minderjährigen Sohnes

Telefongesellschaft kann nicht wissen, wer anruft

Inhaber von Telefonanschlüssen müssen auch dann die Kosten für Erotikanrufe tragen, wenn diese durch ihre minderjährigen Kinder verursacht worden sind. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bonn hervor.

Im zugrunde liegenden Urteil hatte ein Minderjähriger mehrfach eine Auskunftsnummer gewählt und sich dann an einen Mehrwertdiensteanbieter (0900er Rufnummer, früher 0190-Rufnummer) für erotische telefonische Leistungen weiter verbinden lassen. Durch diese Anrufe sind Kosten von insgesamt 626,02 EUR entstanden. Der Vater beglich die Telefonrechnung zunächst, wollte dann aber das Geld zurück haben. Das Amtsgericht Bonn wies die Klage des Vaters ab. Ein Rückforderungsanspruch bestünde nicht.Auch wenn der Sohn die Anrufe getätigt habe, müsse der Vater dafür aufkommen. Der Anschlussinhaber hafte für Telefongespräche eines Familienmitgliedes... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.11.2001
- III ZR 5/01 -

Bundesgerichtshof entscheidet über Telefonentgelte bei Anwahl von 0190-Sondernummern (Telefonsex)

Der für das Dienstvertragsrecht zuständige III. Zivilsenat hat entschieden, daß gegenüber der Rechnungsstellung eines Mobilfunknetzbetreibers, der mit dem Adressaten der Rechnung einen Vertrag über Mobilfunkdienstleistungen abgeschlossen hat, nicht der Einwand erhoben werden kann, die in der Rechnung aufgeführten 0190-Sondernummern seien zu dem Zweck angewählt worden, (sittenwidrige) Telefonsex-Gespräche zu führen.

Die Klägerin verlangt von der Beklagten, mit der sie einen Vertrag über Mobilfunkdienstleistungen abgeschlossen hatte, Zahlung von mehr als 20.000 DM. Die in Rechnung gestellten Beträge beruhen im wesentlichen darauf, daß unter Benutzung des Mobilfunktelefonanschlusses der Beklagten 0190-Sondernummer-Verbindungen hergestellt und aufrechterhalten wurden. Die Beklagte hat die Begleichung... Lesen Sie mehr