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Dienstag, 16. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Telefonleitung“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.12.2018
- VIII ZR 17/18 -

BGH: Vermieter muss vorhandenen Telefonanschluss instand halten

Keine Reparaturpflicht des Wohnungsmieters

Ist eine Mietwohnung mit einer sichtbaren Telefon­anschluss­dose ausgestattet, so hat der Vermieter eine Instand­haltungs­pflicht nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB für die Telefonleitung vom Hausanschluss bis zur Wohnung des Mieters. Es ist nicht Aufgabe des Mieters, eine defekte Telefonleitung zu reparieren. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit dem Jahr 2015 war die Telefonleitung einer Wohnungsmieterin defekt. Der Telekommunikationsanbieter stellte fest, dass die Zuleitung vom Hausanschluss zur Wohnung der Mieterin beschädigt war. Da sich der Vermieter weigerte, die Telefonleitung zu reparieren, erhob die Mieterin Klage.Während das Amtsgericht Oldenburg der Klage auf Instandsetzung der Telefonleitung stattgab, wies sie das Landgericht Oldenburg ab. Seiner Auffassung nach könne der Vermieter nur zur Duldung der von der Mieterin durchzuführenden Reparaturarbeiten verpflichtet werden. Er müsse... Lesen Sie mehr

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Landgericht Essen, Urteil vom 21.07.2016
- 10 S 43/16 -

Mietminderung von 10 % bei defekter Telefonleitung

Kein Anspruch des Mieters gegen Vermieter auf Reparatur der Telefonleitung

Ist die Telefonleitung defekt, so kann der Wohnungsmieter seine Miete um 10 % mindern. Ein Anspruch gegen den Vermieter auf Reparatur der defekten Telefonleitung besteht jedoch nicht. Dies hat das Landgericht Essen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall war die Telefonleitung in einer Mietwohnung seit Juni 2015 defekt. Die Mieterin der Wohnung erhob daher gegen ihren Vermieter Klage auf Feststellung, dass die Miete gemindert sei, und auf Reparatur der defekten Telefonleitung. Das Amtsgericht Essen-Borbeck wies die Klage im Januar 2016 ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieterin.... Lesen Sie mehr




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