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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Teilnehmerentgelt“ veröffentlicht wurden

Landgericht Heidelberg, Urteil vom 18.12.1998
- 5 O 137/98 -

Weiterbildung: Sprachschule kann bei geringer Teilnehmerzahl Unterrichtsstunden nicht einfach reduzieren

Unwirksamkeit anderslautender Klauseln in Sprachunterrichtsverträgen

Auf die Klage eines Verbraucherschutzvereins untersagte das Landgericht Heidelberg der Betreiberin einer Sprachschule die Verwendung mehrerer Klauseln ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Sprachunterrichtsverträge sahen vor, dass die Unterrichtsstunden bei Unterschreitung einer bestimmten Teilnehmerzahl (weniger als 4 Schüler bei Gruppenkursen) wöchentlich um die Hälfte reduziert werde. Diese Regelung verstößt gegen das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen und ist unwirksam.

Die beanstandete Klausel beinhaltete das einseitige Recht der beklagten Sprachschulbetreiberin, eine Leistungsänderung vorzunehmen. Die Klausel räumte der Beklagten u.a. das Recht ein, die Menge der versprochenen Leistung einseitig zu ändern, indem die Anzahl der geschuldeten Unterrichtsstunden auf die Hälfte reduziert wird. Zudem konnten Schüler statt in Gruppen in Mini-Gruppen oder in Einzelunterricht unterrichtet werden.Das Gericht entschied, dass diese Änderung der Leistungsmenge einen erheblichen Eingriff in das Äquivalenzverhältnis der beiderseitigen Leistungen darstelle. Diese Äquivalenzstörung der beiderseitigen Leistungen... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.10.2005
- 1 BvR 396/98 -

Teilnehmerentgelt nach dem Bayerischen Mediengesetz verfassungswidrig

Die Verfassungsbeschwerde eines Rundfunkteilnehmers, der sich gegen die Erhebung eines Teilnehmerentgelts zur Finanzierung des privaten Rundfunks wandte, war teilweise erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die angegriffenen Regelungen des Bayerischen Mediengesetzes über das Teilnehmerentgelt mit Art. 2 Abs. 1 GG (allgemeine Handlungsfreiheit) unvereinbar sind.

Die Inhaber von Kabelanschlüssen dürften zur finanziellen Unterstützung der Programme privater Rundfunkanbieter nur herangezogen werden, wenn der Gesetzgeber Vorkehrungen für hinreichende Sicherungen einer gleichgewichtigen Vielfalt in den geförderten Programmangeboten trifft. Diesen Anforderungen werde das bayerische Rundfunkrecht nicht in ausreichender Weise gerecht. Für eine... Lesen Sie mehr