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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Teilnehmendenzahl“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 03.09.2020
- 4 B 294/20 -
Jobmesse Braunschweig 2020 ist unter Corona Auflagen zulässig
Vollständiges Verbot von Messen verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat der Stadt Braunschweig vorläufig ein Einschreiten gegen die Jobmesse Braunschweig 2020 in der Volkswagenhalle untersagt.
Die Antragstellerin veranstaltet seit 2004 bundesweit mit der "jobmesse deutschland tour" an 22 Standorten sogenannte Recruitingmessen, auf denen sich Besucher über Arbeits-, Aus- und Weiterbildung-, sowie Studienangebote informieren können. Die Antragstellerin beabsichtigt, am kommenden Wochenende in der Volkswagenhalle in Braunschweig die "jobmesse braunschweig 2020" zu veranstalten. Sie rechnet damit, dass etwa 60 Unternehmen an der Messe teilnehmen werden. Für die "jobmesse braunschweig 2020" hat sie ein ausführliches Schutz- und Hygienekonzept entwickelt.Die Kammer hat dem Eilantrag der Betreiberin stattgegeben. Die Stadt... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 01.09.2020
- 4 L 2889/20.GI -
Veranstaltung mit 820 Besuchern ("Bulent Ceylan - Luschtobjekt") in Gießener Kongresshalle ist nicht zulässig
Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung verstößt nicht gegen die grundgesetzlich geschützte Berufsausübungsfreiheit,
Das Verwaltungsgericht Gießen hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem der Veranstalter der für den 4. September 2020 geplanten Comedyshow "Bulent Ceylan - Luschtobjekt" die Gestattung zur Durchführung mit einer Besucherzahl von 820 Personen begehrte.
Nach der in Hessen geltenden Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung sind Kulturveranstaltungen mit mehr als 250 Personen untersagt, können aber im Einzelfall durch das Gesundheitsamt des zuständigen Landkreises genehmigt werden.Den Antrag auf Erteilung einer solchen Genehmigung für die besagte Veranstaltung lehnte der Landkreis Gießen mit Bescheid... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 05.06.2020
- VG 14 L 166.20 -
Corona-Pandemie: Abi-Bälle (noch) weiterhin nur mit beschränkter Teilnehmendenzahl möglich
Untersagung von großen Veranstaltungen geeignetes Mittel zur Infektionseindämmung
Abi-Bälle dürfen in Berlin nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts vorerst weiterhin nur mit einer Teilnehmendenzahl von bis zu 150 Personen stattfinden.
Die Antragstellerin veranstaltet Abi-Bälle. Für den 11. Juni 2020 plant sie die Ausrichtung eines Abi-Balls für ein Gymnasium in Berlin-Altglienicke mit 269 Teilnehmenden. Bis Ende Juni 2020 hat sie 50 weitere, ebenfalls im Land Berlin stattfindende Abi-Bälle in vergleichbarer Größenordnung (200 bis über 300 Personen) geplant. Mit ihren Eilanträgen wollte sie gerichtlich festgestellt... Lesen Sie mehr
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