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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Taubenfütterungsverbot“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 08.04.2016
- 14 C 7772/15 -

Taubenfüttern kann außerordentliche Kündigung durch Vermieter rechtfertigen

Außerordentliche Kündigung aufgrund nachhaltiger Pflichtverletzungen zulässig

Das Amtsgericht Nürnberg hat entschieden, dass der Vermieter berechtigt ist, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn der Mieter trotz mehrfacher Abmahnung das Füttern von Tauben aus dem Fenster seiner Mietwohnung nicht einstellt.

Der Beklagte des zugrunde liegenden Rechtsstreits hatte vom Kläger in dessen Wohnanwesen in Nürnberg im 4. Obergeschoss eine Wohnung angemietet. Nachdem der Beklagte mehrfach täglich aus seinem Fenster Tauben gefüttert und dabei jeweils um die 30 Tauben angelockt hatte, forderte ihn der Kläger auf, das Füttern künftig zu unterlassen. Der Beklagte setzte das Füttern der Tauben jedoch fort, so dass der Kläger das Mietverhältnis schließlich außerordentlich kündigte.Das Amtsgericht Nürnberg hielt die Kündigung für gerechtfertigt. Das Verhalten des Beklagten, der an sieben Tagen mehrmals täglich Tauben fütterte, stellt nach der Auffassung... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 23.09.2015
- 485 C 5977/15 WEG -

Anlocken und Füttern von Tauben auf dem Balkon unzulässig

Eigentümer­gemeinschaft steht Unterlassungs­anspruch gegen Miteigentümer zu

Das Anlocken und Füttern von Tauben auf dem Balkon einer Eigentumswohnung ist von Gesetzes wegen verboten und führt in der Regel zu einem Unterlassungs­anspruch der Eigentümer­gemeinschaft. Dies entschied das Amtsgericht München.

Der beklagte Münchner des zugrunde liegenden Streitfalls ist Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft in München. Seine Wohnung hat einen Balkon. In § 5 Ziffer 10 der Hausordnung heißt es: "Das Füttern von Tauben und Möwen auf dem Grundstück oder von Wohnungen aus ist nicht gestattet". Der Beklagte hat auf seinem Balkon Wassergefäße als Vogeltränken aufgestellt, an der... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 27.05.2014
- 5 K 433/12 -

Stuttgarter Tauben­fütterungs­verbot rechtmäßig

Zum Zwecke der Regulierung der Taubenpopulation normiertes Tauben­fütterungs­verbot nicht zu beanstanden

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Landeshauptstadt Stuttgart einer Bürgerin zurecht untersagt hat, verwilderte Haustauben und Wildtauben im Stadtgebiet zu füttern. Das zum Zwecke der Regulierung der Taubenpopulation normierte Tauben­fütterungs­verbot ist nicht zu beanstanden.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Landeshauptstadt Stuttgart mit Bescheid vom 13. April 2011 gegen die Klägerin zur Abwehr von Gesundheitsgefahren ein auf die Generalklausel des Polizeigesetzes sowie eine Polizeiverordnung der Stadt gestütztes Verbot verfügt, verwilderte Haustauben und Wildtauben im Stadtgebiet zu füttern. Der Klägerin wurde ferner untersagt, Futter, das zum... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 02.11.2012
- 1 SsBs 105/12 -

Kommunen können Fütterungsverbot von Tauben und Wasservögeln anordnen

Verstoß gegen die Gefahrenabwehrverordnung einer Verbandsgemeinde kann Bußgeldverfahren nach sich ziehen

Kommunen sind grundsätzlich berechtigt, in ihrem Gebiet ein Fütterungsverbot von freilebenden Tieren wie Tauben oder Wasservögeln anzuordnen, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren (z.B. Verschmutzung durch Exkremente). Allerdings muss die Ahndung eines Verstoßes gegen dieses Verbot verhältnismäßig sein. Gravierende und wiederholte Verstöße können nicht unerhebliche Bußgelder nach sich ziehen. Bei geringfügigen Verstößen und verständlichen Beweggründen (z.B. ehrenamtliches Engagement im Tierschutz) kann allerdings auch eine Einstellung des Verfahrens in Betracht kommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hat die Verbandsgemeinde Cochem in ihrer Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen verboten, dort Tauben und Wasservögel (z.B. Enten und Schwäne) auch auf Gewässern und an deren Ufern zu füttern. Die beiden Betroffenen hielten sich nicht an dieses Verbot und fütterten... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 02.05.2012
- 2 SsBs 114/11 -

Hohes Bußgeld bei wiederholten Verstößen gegen Taubenfütterungsverbot gerechtfertigt

Zunehmende Vermehrung von Tauben führt zu nicht hinnehmbaren starken Verschmutzungen von Gehwege, Straßen und Privateigentum

Kommunen sind grundsätzlich berechtigt, in ihrem Gebiet ein Fütterungsverbot von freilebenden Tieren wie Tauben oder Wasservögeln anzuordnen, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren (z.B. Verschmutzung durch Exkremente). Allerdings muss die Ahndung eines Verstoßes gegen dieses Verbot verhältnismäßig sein. Gravierende und wiederholte Verstöße können nicht unerhebliche Bußgelder nach sich ziehen. Bei geringfügigen Verstößen und verständlichen Beweggründen (z.B. ehrenamtliches Engagement im Tierschutz) kann allerdings auch eine Einstellung des Verfahrens in Betracht kommen. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz.

In dem zugrunde liegenden Fall hat die Stadt Boppard hat in ihrer Gefahrenabwehrverordnung verboten, auf öffentlichen Straßen oder Anlagen Futter für freilebende Tiere auszulegen. Die Betroffene aber verstieß über Jahre gegen das Verbot und fütterte immer wieder Tauben auf öffentlichen Straßen und Anlagen. Nach bereits mehreren Bußgeldern und immer wieder neuen Verstößen setzte die... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2011
- 18 K 1622/11 -

Taubenfütterungsverbot zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zulässig

Anordnung eines Taubenfütterungsverbotes liegt im politischen Gestaltungsspielraum der Gemeinde

Eine Stadt ist dazu berechtigt, zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Rechtsverordnung ein Taubenfütterungsverbot zu erlassen, um den durch Taubenkot ausgehenden Gefahren und Belästigungen zu begegnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hervor.

Im zugrunde liegenden Fall wurde die Klage eines in Langenfeld ansässigen Rechtsanwaltes gegen das Taubenfütterungsverbot der Stadt Langenfeld abgewiesen.Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied dass die Stadt berechtigt sei, zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Rechtsverordnung ein Taubenfütterungsverbot zu erlassen, um den durch Taubenkot ausgehenden... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.02.2007
- 2 Ss OWi 836/06 -

Taubenfütterungsverbot ist zulässig

Kommunales Fütterungsverbot verstößt nicht gegen Grundrechte

Gemeinden dürfen das Füttern von Tauben verbieten. Ein solches Verbot verstößt weder gegen den den Tierschutz noch gegen Grundrechte. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Ein von einer Gemeinde angeordnetes allgemeines Taubenfütterungsverbot steht nach dem Oberlandesgericht Hamm im Einklang mit Verfassungsrecht. Das Oberlandesgericht hat damit ein Urteil des Amtsgerichts Hagen, das wegen unerlaubter Taubenfütterung eine Geldbuße in Höhe von 20,00 Euro verhängt hatte, in zweiter Instanz bestätigt.Nach Auffassung des Oberlandesgerichts verstößt... Lesen Sie mehr

Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 07.10.2005
- 1 S 261/05 -

Taubenfütterungsverbot bestätigt

Das in der Stadt Mannheim geltende Taubenfütterungsverbot ist nicht zu beanstanden. Das hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Damit blieb die Klage einer Mannheimer Rentnerin, die nach ihren Angaben als überzeugte Tierschützerin ihrem Gewissen folgt und hungernde Tauben füttert, gegen eine entsprechende Verfügung der Stadt Mannheim auch in der Berufungsinstanz ohne Erfolg.

Das in der Polizeiverordnung der Beklagten geregelte Taubenfütterungsverbot bezwecke eine Reduzierung der Taubenpopulation, d.h. der Anzahl der Tauben im Stadtgebiet, und diene damit der Gefahrenabwehr. Durch große Mengen an Taubenkot könne es zu Schäden an Gebäuden, insbesondere Baudenkmälern, kommen; jedenfalls würden hohe Reinigungskosten verursacht. Neben dem Schutz des Eigentums... Lesen Sie mehr




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