die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tarifvertrag des Gebäudereinigerhandwerks“ veröffentlicht wurden
Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 02.09.2021
- 1 Ca 308/21 -
Anspruch auf Tarifentgelt eines Auszubildenden bei fehlender Ausbildung durch den Arbeitgeber
Erbrachte Leistungen nicht durch die Zahlung der Ausbildungsvergütung abgegolten
Ein Auszubildender, der tatsächlich nicht ausgebildet, sondern vom Arbeitgeber wie ein ungelernter Arbeitnehmer eingesetzt wird, Anspruch auf die übliche Vergütung eines ungelernten Arbeitnehmers. Dies hat das Arbeitsgericht Bonn entschieden.
Die Parteien schlossen mit Wirkung zum 01.09.2020 einen Ausbildungsvertrag zum Gebäudereiniger ab. Sie vereinbarten eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 775, EUR brutto. Der Arbeitgeber meldete jedoch weder das Ausbildungsverhältnis bei der Gebäudereiniger-Innung noch den Kläger bei der Berufsschule an. Er erstellte auch keinen Ausbildungsplan für den Kläger. Es erfolgte nach den Angaben des Klägers lediglich eine einmalige Einweisung in seine Tätigkeit durch einen Arbeitskollegen. Sodann wurde der Kläger mit einer Wochenarbeitszeit von 39 Stunden als Reinigungskraft eingesetzt und erhielt hierfür die vereinbarte Ausbildungsvergütung.... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.01.2013
- 4 AZR 272/11 -
"Laborspülkraft" kann Vergütung nach Lohngruppe für "Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten" beanspruchen
Begriff der Unterhaltsreinigung erfasst auch Tätigkeiten wie Reinigen von Reagenzgläsern und anderen Laborgegenständen
Eine als "Laborspülkraft" beschäftigte Arbeitnehmerin, die in einem Labor benutzte Glasgeräte mehrfach am Tag einzusammeln, mit einer Industriespülmaschine zu reinigen und diese Arbeitsmittel im gereinigten Zustand an die Arbeitsplätze zurück zu stellen hat, kann eine Vergütung nach der Lohngruppe 1 des Rahmentarifvertrages für die gewerblichen Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk (RTV) beanspruchen. Bei der Tätigkeit handelt es sich um Unterhaltsreinigungsarbeiten. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist bei der Beklagten mit einem arbeitsvertraglich vereinbarten Stundenlohn von 7,30 Euro brutto beschäftigt. Für das Arbeitsverhältnis gelten kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit die Tarifverträge für das Gebäudereiniger-Handwerk. Die Klägerin arbeitet für die Beklagte in einem Forschungslabor eines Chemieunternehmens. Ihre Tätigkeit besteht... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Berlin, Urteil vom 29.08.2012
- S 73 KR 1505/10 -
"Toilettenfrauen" sind Reinigungskräfte - keine Trinkgeld-Bewacher
Anwendung des Tarifvertrag des Gebäudereinigerhandwerks: Berliner Firma muss über 100.000 Euro Versicherungsbeiträge nachzahlen
Ein Betrieb, der sich für die Erlaubnis zum Sammeln von Trinkgeldern verpflichtet, z. B. in Warenhäusern und Einkaufszentren öffentlich zugängliche Kundentoiletten sauber zu halten, ist ein Reinigungsbetrieb. Die bei ihm angestellten Toilettenfrauen sind schwerpunktmäßig Reinigungskräfte und nicht lediglich Bewacherinnen von Trinkgeldtellern. Für sie gilt der Tarifvertrag des Gebäudereinigerhandwerks. Die Höhe der geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge berechnet sich deshalb nach den tarifvertraglich vorgeschriebenen Mindestlöhnen und nicht nach den niedrigeren tatsächlich gezahlten Löhnen. Dies entschied das Sozialgericht Berlin.
In dem zugrunde liegenden Fall führte die Deutsche Rentenversicherung Bund im September 2009 eine Betriebsprüfung bei einem Berliner „Reinigungsservice“ durch, der sich auf die Betreuung öffentlich zugänglicher Toilettenanlagen in Einkaufszentren, Warenhäusern und ähnlichen Einrichtungen spezialisiert hat. Im Ergebnis forderte die Rentenversicherung für den Prüfzeitraum 2005 bis 2008... Lesen Sie mehr